Saar-Innenministerium erklärt Impf-Regelung Darum erhalten ungeimpfte Beamte in Quarantäne weiter Gehalt – und Angestellte nicht

Saarbrücken · Ungeimpfte Angestellte, die in Quarantäne müssen, bekommen im Saarland seit Montag keinen Verdienstausfall mehr bezahlt – Beamte dagegen schon. Warum das so ist, erklärt das saarländische Innenministerium

Ungeimpfte Beamte erhalten in Quarantäne weiter Gehalt
Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Seit Montag erhalten im Saarland Kontaktpersonen und Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet, die sich trotz Impfempfehlung nicht haben impfen lassen und in Quarantäne müssen, keinen Verdienstausfall mehr. Die Regelung, auf die sich Bund und Länder geeinigt hatten, gilt allerdings nur für Angestellte, nicht für Beamte. Der Grund: Sie erhalten keinen Lohn, sondern eine Besoldung.

Wie das Saar-Innenministerium der SZ erklärt, seien die Beamten jedoch verpflichtet, „auch im Falle der Quarantäne, sofern sie nicht dienstunfähig erkrankt sind“, ihrer Dienstpflicht nachzukommen. Sie müssten gegebenenfalls andere Tätigkeiten übernehmen, die sie auch im Home-Office erfüllen könnten. Zudem könnten in Absprache mit der Dienststelle während der Quarantäne Überstunden abgebaut werden.

Beamte müssten allerdings auch damit rechnen, „dass im Falle der Einzelprüfung disziplinarrechtliche Maßnahmen“ drohten. Etwa wenn der Dienstherr nachweisen kann, dass ungeimpfte Beamtinnen und Beamte „vorsätzlich“ Kontakt mit einer infizierten Person hatten.

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