Polizei Polizei erwischt mehrere Gurtmuffel

Homburg · Bei einer Aktionswoche hatten auch viele Autofahrer während der Fahrt ein Handy am Ohr.

Die Zahlen sind überraschend: Bei vielen Verkehrsüberwachungsaktionen der Polizei fallen verstärkt auch Gurtmuffel und Handy-Verstöße am Steuer auf. Allein jetzt bei der landesweiten Schwerpunkt-Kontrolle „Aktion Gurt und Handy“ wurden mehr als 14 000 Autofahrer überprüft: über 1000 waren nicht angeschnallt und 1100 telefonierten während der Fahrt (wir berichteten). Auf Anfrage erklärte Polizeikommissar Malte Krämer von der Homburger Inspektion, dass in der Region Homburg mehr als 200 Kfz überprüft wurden. Dabei war jeder Dritte nicht angeschnallt – zum Teil auch mit ungesicherten Kindern. Zudem hielten sich 20 Fahrer nicht an das Handy-Verbot während der Fahrt. Experten meinen, dass moderne Fahrzeuge in der Regel eine Erinnerungsfunktion haben, die wird aber häufig einfach ausgetrickst werde. „Lebensgefährlich“, warnt die Polizei. Sie hat festgestellt, dass auf Kurzstrecken oder in Tempo-30-Zonen die Anschnall-Quote wesentlich geringer ist. Bei Fahrten auf der Autobahn hingegen liegt sie bei nahezu 100 Prozent. Das wird offenbar als gefährlicher eingeschätzt. Dabei sind auch schon bei Unfällen mit wenig Tempo schwere Verletzungen möglich. Crashtests zeigen, dass bei einem Frontalaufprall mit 30 Stundenkilometer so hohe Kräfte wirken, dass sich ein Autoinsasse nicht mehr mit den Händen abstützen kann. Nach aktuellen Zahlen, ermittelt vom Auto Club Europa (ACE) mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat heißt es: „Zwanzig Prozent der im Straßenverkehr tödlich Verunglückten trugen zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Gurt“. Die meisten Autos sind heutzutage mit einer akustischen Anschnall-Erinnerung ausgestattet. Dann piepst oder blinkt es im Wageninneren immer hektischer, je länger der Fahrer den Gurt nicht einrasten lässt. Diese „lebensnotwendige Sicherheitseinrichtung“ werde aber nicht selten über verschiedene Wege ausgehebelt. So wird der Sicherheitsgurt zwar in die Halterung gesteckt, dann setzen sich die Fahrer aber darauf. Oder er wird nicht ordnungsgemäß über die Schulter angelegt, sondern unter den Arm geschoben.

Europaweit besteht im Verkehr die Anschnallpflicht im Auto seit Mai 2006. In Deutschland wurde die Gurtpflicht 1974 festgelegt, sie wird aber erst seit dem Jahr 1984 bei Missachtung mit einem Bußgeld geahndet. Seit 1979 ist auch die Anschnallpflicht hinten im Auto verpflichtend. Im Bußgeldkatalog gibt es dazu Regelungen: Fährt ein Pkw-Fahrer mit dem Auto im Verkehr, ohne den Gurt anzulegen, hat der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro zu rechnen. Für Kinder sind die Regelungen nach dem Verkehrsrecht noch strenger. Zwar wird dem Fahrer kein Fahrverbot erteilt, aber neben dem Bußgeld von 60 Euro, bekommt er zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Dieser Punkt wiegt nach dem reformierten Punktesystem dabei umso schwerer, da bei 8 Punkten bereits der Führerschein entzogen wird. Aufgepasst: Bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung der Kinder im Pkw, trotz Rückhalteeinrichtung, wird auch ein Bußgeld fällig. Fahren mit dem Handy am Ohr kostet 100 Euro und es gibt einen Punkt.

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