Eigentümerverein informiert über Gefahr durch Laubfall

St. Ingbert. Die Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus und Grund St. Ingbert und Umgebung e.V. informiert zum Thema: "Herbstzeit: Gefahren durch Laubfall". Die Verkehrssicherungspflicht trifft die Eigentümer nicht nur bei Eis und Schnee, sondern über die allgemeine Straßenreinigung auch bei Laubfall

St. Ingbert. Die Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus und Grund St. Ingbert und Umgebung e.V. informiert zum Thema: "Herbstzeit: Gefahren durch Laubfall". Die Verkehrssicherungspflicht trifft die Eigentümer nicht nur bei Eis und Schnee, sondern über die allgemeine Straßenreinigung auch bei Laubfall. Da Laub bei Nässe auf festem Untergrund zur Rutschgefahr werden kann, sollte es stets rechtzeitig entfernt werden. Immobilieneigentümer müssen daher in den kommenden Wochen darauf achten, dass das Laub auf den öffentlichen Gehwegen vor den Grundstücken nicht zur Gefahrenquelle für Fußgänger wird, das rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund St. Ingbert und Umgebung e.V. Auch ist darauf zu achten, dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden. Man kann das Laub beispielsweise kompostieren, als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden oder in St. Ingbert auf der öffentlichen Kompostieranlage entsorgen. Haus & Grund weist weiterhin darauf hin, dass die Reinigungspflicht auch Dritten übertragen werden kann. Allerdings bleibt in diesem Fall der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet. Die meisten Gemeinden regeln die Reinigungspflichten in Satzungen. Hier sollten sich die Eigentümer über weitere Details und Regelungen informieren, so der Tipp von Haus & Grund. red

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