Das Schwitzen für den Ferienjob war umsonst

Neunkirchen · Die Hoffnung, in den Semesterferien in der Neunkircher City ein paar Euro verdienen zu können, trog: Ein Tag stramme Arbeit in einem Center-Laden brachte einem Studenten weder den angestrebten Aushilfsjob noch Geld ein. Eine Klage führte zum Erfolg.

Eine attraktive Ferienarbeit zu erwischen, ist für Schüler und Studenten mitunter ein hartes Brot und bisweilen ist der Versuch auch eine brotlose Kunst. Diese Erfahrung musste jetzt im wahrsten Wortsinne der 24-jährige Tobias (Name ist der Redaktion bekannt), Lehramts-Student aus Neunkirchen, machen. "Für lau" sollte er für ein Einzelhandelsgeschäft im Saarpark-Center einen Tag "schuften" - was dann dank juristischem Beistand abgebogen wurde.

Der Reihe nach: Nachdem er einen Zettel "Aushilfen gesucht" in einem Schaufenster des Centers entdeckt hatte, hatte Tobias die gewünschte schriftliche Bewerbung eingereicht. Als Reaktion erhielt er einen Anruf: Das Geschäft teste Aushilfskräfte im Rahmen einer "Probearbeitswoche". Er solle für einen Tag vorbeikommen und zwar "am Dienstag um 8 Uhr". Da komme ein Lkw der entladen werden müsse.

Zunächst musste er einen formularmäßigen Vertrag unterschreiben, der offen ließ, ob es sich um ein "Einfühlungsverhältnis" (eine Art unverbindliches Reinschnuppern in den Betrieb ohne Übernahme von Pflichten) oder um ein Probearbeitsverhältnis handelt. Und der zugleich jegliche Entlohnung ausschloss. Das "Reinschnuppern" erwies sich dann als harte Acht-Stunden-Schicht. Tobias musste sieben per Lkw angelieferte Paletten entladen und die Ware nach genauen Vorgaben auf Deko-Tischen anordnen - größtenteils in Eigenregie. Was nicht fehlte, war das Müll rausbringen gemeinsam mit der Auszubildenden des Ladens. Der Student, der später bei einem Neunkircher Autozulieferer am Fließband arbeitete: "Dort habe ich an keinem Tag so geschwitzt wie bei der Firma im Center!"

Für seinen "Dienst-Tag" sah Tobias keinen Cent. Dafür erhielt er eine telefonische Absage für den angestrebten Aushilfsjob: Er sei "zu unflexibel", hieß es. Obwohl er dargelegt hatte, dass er fast immer zur Verfügung stünde. Seine schriftliche Bewerbung hatte er bereits am Morgen des Probearbeitstags zurückerhalten.

Tobias hatte das Glück, mit Senta Bohn-Gilcher eine Fachanwältin für Arbeitsrecht im Bekanntenkreis zu haben. Die Neunkircher Rechtsanwältin ordnete das Gebaren der Firma als im juristischen Sinne schlichtweg "sittenwidrig" ein. Laut Paragraf 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sei wohl eindeutig ein Dienstvertrag mit Anspruch auf Vergütung zu Stande gekommen. Doch ihr diesbezüglicher Vorstoß wurde am Sitz der Ladenkette abgeschmettert - "in arroganter Art", wie sie sagt.

Dafür fanden sie und ihr Klient beim Neunkircher Arbeitsgericht offene Ohren. Der Richter, der sogar den Begriff "Schwarzarbeit" in den Raum stellte, riet dem Dachunternehmen der Ladenkette dringend zum Vergleich. Die Firma erklärte sich schließlich bereit, für Tobias' Arbeit 60 Euro zu überweisen - weniger als der Tariflohn aber mehr als das, was sie nach eigenen Angaben üblicherweise für Aushilfen zahlt.

Steffi Recknagel, als Fachbereichsleiterin der Gewerkschaft Verdi für den Einzelhandel zuständig, bestätigt, dass solche Fälle keine Ausnahme sind. Vor allem Franchise-Unternehmen, die nicht an Tarifverträge gebunden sind, nutzen dies bisweilen schamlos aus", sagt sie. Anwältin Senta Bohn-Gilcher rät Ferienjobbern, denen Ähnliches widerfährt, zur Klage beim Arbeitsgericht. Die könne man auch ohne Rechtsbeistand dort zu Protokoll geben. Und Studenten stünde in der Regel Prozesskostenhilfe zu, in deren Rahmen die Kosten für den Anwalt übernommen werden.

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