Privat versicherter Student kann nicht wechseln

Trier · Das Sozialgericht Trier hat einer gesetzlichern Krankenkasse Recht gegeben, die einen Studenten nicht aufnehmen will

Trier. Ein privat versicherter Student kann während der Hochschulausbildung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Er sei für die Dauer des Studiums unwiderruflich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Trier. Laut Gericht gilt dies auch, wenn der Student sein Studienfach wechselt und ein neues Studium beginnt (Az.: S 5 KR 119/10).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Studenten ab, der sich dagegen gewandt hatte, dass die gesetzliche Krankenversicherung ihn nicht in die studentische Pflichtversicherung aufnehmen wollte. Er war bei Beginn seines Studiums privat krankenversichert und deshalb von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit worden. Nach einem Wechsel des Studienfachs hatte er aber die Aufnahme in die studentische Pflichtversicherung beantragt. Die Krankenkasse winkte jedoch ab - und das Sozialgericht gab ihr Recht. Die Richter betonten, ein Student solle seine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht individuell nach seinen persönlichen Bedürfnissen bestimmen können. Solange er studiere, bleibe die einmal getroffene Entscheidung zum Verzicht auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bindend. dpa

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