Christ wehrt sich gegen Kritik

Losheim · Der Losheimer Bürgermeister Lothar Christ hat den Industriepark Holz bei Niederlosheim gegen Kritik, insbesondere des Landesrechnungshofes, verteidigt. Der Rechnungshof hatte in seinem Jahresbericht moniert, dass bei der 20 Millionen Euro teuren Erschließung des rund 50 Hektar großen Industriegebietes unmittelbar beim Homanit-Werk in Niederlosheim rund drei Millionen Euro zu viel ausgegeben worden seien (die SZ berichtete).

 Umstritten ist die Erschließung des Industrieparks Holz. Rund 20 Millionen Euro wurden dafür aufgewendet. Foto: Werner Krewer

Umstritten ist die Erschließung des Industrieparks Holz. Rund 20 Millionen Euro wurden dafür aufgewendet. Foto: Werner Krewer

Foto: Werner Krewer
 Die B 268 wurde verlegt: Die Sperrungen auf der Straße werden weggeräumt. Foto: SZ-Archiv/rup

Die B 268 wurde verlegt: Die Sperrungen auf der Straße werden weggeräumt. Foto: SZ-Archiv/rup

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Ungeachtet der Kritik des Landesrechnungshofes an überhöhten Erschließungskosten sieht die Gemeinde Losheim am See den Industriepark Holz als "Investition für die Zukunft". Dies geht aus einer Stellungnahme von Bürgermeister Lothar Christ hervor, der darin auch die Ausgaben für ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans "Industriepark Holz" verteidigt. Während der Rechnungshof kritisiert hatte, dass diese Ausgleichsmaßnahmen "weit über das notwendige Maß" hinausgegangen seien, sieht die Gemeinde diese als gerechtfertigt an.

Wie das saarländische Wirtschaftsministerium teilt auch der Losheimer Bürgermeister grundsätzlich nicht die Auffassung des Landesrechnungshofes, dass bei der Erschließung des Industrieparks Grundstücke zu überhöhten Grundstückspreisen angekauft wurden. "Bei der Preisbildung orientierte sich die für die Grundstücksankäufe zuständige Landeseigene Gesellschaft (LEG und SBB) an den Werten des Kreisgutachterausschusses. Des Weiteren wurden bei der Preisbildung die Grundstückswerte zu Grunde gelegt, die von der Gemeinde Losheim am See für die Erschließung von Gewerbegebieten in unmittelbarer Nachbarschaft gezahlt wurden", heißt es in der Erklärung von Christ. Bauerwartungsland für gewerbliche Flächen sei nicht zum Grünlandpreis von 1,53 Euro pro Quadratmeter zu erwerben. Der Losheimer Bürgermeister: "Hier kritisiert der Rechnungshof zu Unrecht." Sobald Planungsabsichten seitens der öffentlichen Hand bekannt würden, stiegen die Grundstückspreise stark an. "Diese Realität müsste auch dem Landesrechnungshof bekannt sein", meint Christ. Die im Falle des Industrieparks gezahlten 7,66 Euro pro Quadratmeter "sind ein Preis im unteren Bereich für Bauerwartungsland".

Die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen konnten nach Darstellung von Christ im Fall "Industriepark Holz" aufgrund der Größe des Gebiets nicht alle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfolgen. "Aufgrund der Tatsache, dass für die Ausgleichsmaßnahmen nicht ausreichend Flächen zur Verfügung standen, erfolgte ein zusätzlicher Ankauf von Ökologischen Werteinheiten von der Naturland Ökoflächen Management gmbH."

In ihrer Stellungnahme zur Kritik des Rechnungshofs hatte die zuständige Landesgesellschaft SBB erklärt, sie teile die Einschätzung der Kontrollbehörde, wonach die Ausgleichsmaßnahmen über das erforderliche Maß hinaus gegangen seien. Gleichzeitig hatte die SBB die Verantwortung hierfür der Gemeinde Losheim am See zugewiesen.

"Diese Schuld weist die Gemeinde weit von sich", betont Bürgermeister Christ. Und weiter: "Die Beurteilung des Eingriffes in Natur- und Landschaft für den Bau des Industrieparks Holz erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben auf der Grundlage des Leitfadens für die Eingriffsbewertung, den das Ministerium für Umwelt für diese Bewertung vorgibt." Gleiches gelte für die im Bebauungsplan festgesetzten und umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen. "Die Gemeinde kann nicht für etwas kritisiert werden, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist."

Der hohe Aufwand für die Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich nach seiner Darstellung alleine aus der Größe des Plangebietes, der Umlegung der Straße und dem daraus resultierenden hohen Eingriff in Natur und Landschaft. Alle erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen seien mit der SBB abgesprochen und aufgrund der vorliegenden Gutachten und Dokumentationen erforderlich gewesen.

Eine besondere Rolle bei der Debatte um die hohen Kosten für den Industriepark Holz spielt die Verlegung der Bundesstraße 268, die im Zuge der Erschließung ebenfalls vorgenommen worden war. Der Losheimer Bürgermeister hält fest, dass es im Bauleitplanverfahren "erhebliche Widerstände der Naturschutzverbände" gegeben habe, die sowohl die Verlegung der Straße in Richtung der Talaue des Losheimer Baches wie auch das Gewerbegebiet wegen der aus ihrer Sicht überdimensionierten Größe kritisiert hatten. Weil das Bebauungsplanverfahren für den Industriepark auch den Planfeststellungsbeschluss für die Straßenverlegung beinhaltete, hätten die Naturschutzverbände hier mit einer Verbandsklage durchaus Erfolg haben können. Darum sei "die bei Bebauungsplänen durchaus vorkommende Praxis von Kommunen, einen Teil der Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Abwägung entfallen zu lassen", hier nicht möglich gewesen, stellt Christ klar. Mit anderen Worten: Der ökologische Ausgleich musste sich streng nach den gesetzlichen Vorgaben orientieren. Die Verlegung der Straße habe noch einen weiteren Kostentreiber mit sich gebracht, sagt der Losheimer Bürgermeister: Für die Verlegung der B 268 war auch die Beseitigung von zwei Altablagerungen notwendig, wo sich im Erdreich Klärschlammreste befanden. Christ: "Diese waren als Baugrund für die Straße völlig ungeeignet." Ein Austausch der Altablagerungen wäre ansonsten und insbesondere auch aus Sicht des Naturschutzes nicht erforderlich gewesen. Allerdings konnte das Beseitigen des kontaminierten Erdreichs nicht als ökologische Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in Natur und Landschaft angerechnet werden - wegen des Umstandes, "dass an Stelle der weitgehend renaturierten Altablagerungen jetzt eine Straße verläuft".

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