Zweibrücker Festhalle schreibt weiter Verluste – aber weniger als vorher

Zweibrücken · Die Festhalle schreibt auch 2015 Verluste. Mit 583 000 Euro fallen diese geringer aus als im Jahr 2014, als der Verlust 761 000 Euro betrug. Doch der Rückgang bedeutet keine Trendwende. Denn nach Aussage von Wirtschaftsprüfer Ralf-Peter Ludwig ist der Rückgang auf eine Umsatzsteuerrückzahlung der Jahre 2009/10 zurückzuführen. "Wie es in den folgenden Jahren aussieht, kann ich nicht sagen", meinte Ludwig bei der Erläuterung des Jahresabschlusses in der Sitzung des Zweibrücker Hauptausschusses.

In dem Verlust von 583 000 Euro sind wie in den vergangenen auch die Abschreibungen in Höhe von rund 434 000 Euro enthalten. Die kassenwirksamen Verluste belaufen sich auf 149 000 Euro. Nach dem Abschlussbericht fanden 2015 in der Festhalle 95 Veranstaltungen, davon 35 städtische statt. Im Jahr 2014 waren es 84, davon 30 städtische. Für 2016 bestehen bereits für 109 Veranstaltungen Verträge/Vorverhandlungen.

Künftig müssten auch kommunale Gebietskörperschaften teilweise Umsatzsteuern zahlen, erklärte Kämmerer Julian Dormann. Grund sei dass sich auch Kommunen dem freien Wettbewerb stellen müssten, begründete Pirmann die Änderung. "Das trifft auch ehrenamtlich tätige Vereine", ergänzte Walter Rimbrecht (SPD ). "Das ist alles ein großer Unsinn." Doch der jetzige Stadtrat werde sich nicht damit befassen müssen, sagte Pirmann, nachdem der Ausschuss die Verwaltung beauftragt hat, eine Optionserklärung abzugeben, nach der das bisherige Umsatzsteuergesetz bis Januar 2021 angewendet wird.

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