Bauausschuss Grünes Licht für junges Wohnen

Zweibrücken · Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Bebauungsplan am Himmelsberg als Satzung zu beschließen.

„Wir verstehen die Intention der Lebenshilfe. Wir sind aber der Meinung, dass die Stadt dem privaten Investor keine Steine in den Weg legen soll“, begründete der Sprecher der SPD-Fraktion im Bauausschuss des Stadtrats, Thorsten Gries, am Dienstagabend die Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag. Dem schloss sich der Ausschuss bei zwei Enthaltungen der Grünen an. Demnach empfiehlt der Ausschuss dem Stadtrat, den Bebauungsplan Junges Wohnen am Himmelsberg als Satzung zu beschließen. Gries sagte, dass der Investor mit der Bebauung einer Brachfläche „einem Wunsch der Stadt“ nachkomme. Auf dem Gelände des alten evangelischen Krankenhauses an der Oberen Denisstraße sollen 13 Bauplätze entstehen (wir berichteten).

Grünen-Fraktionschef Norbert Pohlmann findet den Wunsch der Lebenshilfe begründet. Durch eine Änderung des Bebauungsplans sollte ein Zugang von der Wohnanlage Birke zur neuen Erschließungsstraße geschaffen werden.  Damit werde eine Begegnungsmöglichkeit der Bewohner mit den Nachbarn geschaffen. Pohlmann sieht im Gegensatz zur Verwaltung „ein öffentliches Interesse“ im Sinne der Inklusion im Wunsch der Lebenshilfe. Die angesprochenen Pflegemaßnahmen lägen im „machbaren Rahmen. Wir sollten die Lebenshilfe bei ihrem Anliegen unterstützen“. Da die Grünen das gesamte Projekt als sinnvoll ansehen, enthielten sie sich.

„Die Lebenshilfe hat sich bei dem Projekt suboptimal geplant“, sagte Dirk Schneider (fraktionslos). Durch eine Öffnung eines Zauns hätte ein Zugang zur Ringstraße erfolgen können – jetzt könne die Stadt das nicht für die Lebenshilfe klären. Und schon gar nicht der Investor.

Der Beigeordnete Henno Pirmann (SPD) hatte zu Beginn der Beratung darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme bei der ursprünglichen Abwägung nicht berücksichtigt worden sei. Doch die Verwaltung hatte die Wertung der Stellungnahme noch vor der Sitzung vorgenommen. So konnte im Bauausschuss darüber auch beraten werden.

Das Gremium empfahl dem Stadtrat zudem, den Bebauungsplan Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße in Oberauerbach als Satzung zu beschließen. „Da der Geltungsbereich durch den Wegfall einer Teilfläche angepasst werden musste, war da eine erneute Offenlage erforderlich“, sagte Pirmann. Bei der Entwässerungsplanung habe es inzwischen eine Lösung gegeben, die zur Zustimmung der Behörden geführt habe. Der Ausschuss stimmte zu, das Umlegungsverfahren für den Bereich des Bebauungsplans einzuleiten.

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