Stadt will Geld von Schulvandalen

Zweibrücken · Die Stadt Zweibrücken will in einem „außergerichtlichen Verfahren“ die jungen Täter, die in der Nacht auf den 14. Februar 2015 an der früheren Hauptschule Nord randalierten, zur Wiedergutmachung des Schadens heranziehen.

 Die Vandalen hatten im Februar 2015 drei Stockwerke der Hauptschule Nord unter Wasser gesetzt; ferner hatten sie den Inhalt mehrerer Feuerlöscher auf Flure und Gegenstände gesprüht. Foto: eck

Die Vandalen hatten im Februar 2015 drei Stockwerke der Hauptschule Nord unter Wasser gesetzt; ferner hatten sie den Inhalt mehrerer Feuerlöscher auf Flure und Gegenstände gesprüht. Foto: eck

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Stand der Dinge sei aktuell, "dass alle Täter angeschrieben worden sind", erklärt Stadtsprecher Heinz Braun auf Anfrage unserer Zeitung. Was daraus geworden ist? "Zum Teil gab es Reaktionen auf unser Schreiben, zum Teil nicht", so Braun. Wieviel Prozent des entstandenen Schadens die Stadt bei den Tätern eintreiben könne, will Braun nicht abschätzen. Der Stadtsprecher stellt aber klar: "Wenn es nicht zu außergerichtlichen Einigungen kommt, werden wir den Weg der Zivilklage gegen die Täter beschreiten."

Den Schaden hatte die Stadt im Oktober 2015 auf 47 000 Euro beziffert. Die elf jugendlichen Vandalen (zehn Männer, eine Frau) hatten in dem Gebäude an der Hofenfelsstraße Flure unter Wasser gesetzt (100 000 Liter Wasser liefen aus), Feuerlöscher aus den Haltern gerissen und den Inhalt versprüht und etwa den Kopierer demoliert. In den 47 000 Euro sind die Gebäudesanierung, der Einsatz von Feuerwehr und Stadtwerken und Reparaturen enthalten.

Ende Oktober 2016 waren die Vandalen vor dem Amtsgericht recht milde davon gekommen. Das Urteil lautete auf 40 bis 120 Stunden gemeinnützige Arbeit, teils ergänzt durch Geldstrafen von 300 bis 900 Euro. Die Stadt hatte schon damals erklärt, die Täter für die Wiedergutmachung des Schadens aufkommen lassen zu wollen (wir berichteten).

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