Hochschule hadert mit Bescheid

Zweibrücken · Streit um wiederkehrende Beiträge: Weil viel Autoverkehr an Hochschule herrscht, muss diese Aufschlag akzeptieren.

 Blick auf den Haupteingang der Hochschule in Zweibrücken. Diese liegt an der Amerikastraße, einer Straße, für die wiederkehrende Beiträge gezahlt werden müssen. Um diese wurde gestern im Rechtsausschuss gestritten. Foto: pma

Blick auf den Haupteingang der Hochschule in Zweibrücken. Diese liegt an der Amerikastraße, einer Straße, für die wiederkehrende Beiträge gezahlt werden müssen. Um diese wurde gestern im Rechtsausschuss gestritten. Foto: pma

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Die wiederkehrenden Beiträge haben gestern erneut den Rechtsausschuss der Stadt Zweibrücken beschäftigt. Diesmal ging es allerdings nicht, wie in den bisherigen Verhandlungen vor dem Rechtsausschuss (wir berichteten) um den Widerspruch eines privaten Häuslebesitzers. Gestern saßen Vertreter der Hochschule Zweibrücken in dem Sitzungssaal, um ihren Protest zu formulieren.

Annegret Bucher, Leiterin des Rechtsausschusses, nannte zu Beginn der Verhandlung kurz den Hintergrund: Die Zweibrücker Stadtverwaltung hatte am 5. Juli 2016 dem Land Rheinland-Pfalz einen Gebührenbescheid bezüglich der Erhebung der wiederkehrenden Beiträge zugestellt. Die Hochschule sei an die Amerikastraße angebunden, die beitragspflichtig ist, so Bucher. Es handele sich bei dem Grundstück der Hochschule um eine Fläche von rund 61 000 Quadratmetern. Daraus wurde ein Betrag errechnet (den Bucher in der Verhandlung nicht nannte), auf diesen kam ein "Vollgeschoss-Zuschlag", ferner wurde ein Zuschlag für die "gewerbliche Nutzung" des Grundstücks erhoben. Das Land Rheinland-Pfalz, Eigentümerin des Grundstücks, leitete den Gebührenbescheid an die Hochschule weiter, da diese das betroffene Grundstück bewirtschaftet. Und diese legte Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ein. Der Widerspruch wurde von der Hochschule Kaiserslautern formuliert, da die Hochschule in Zweibrücken organisatorisch an die Hochschule in der Barbarossastadt angebunden ist. Zwei Vertreter aus Kaiserslautern begründeten gestern im Rechtsausschuss ihre ablehnende Haltung. "Im Gebührenbescheid ist von einer gewerblichen Nutzung die Rede. Da sehen wir die Hochschule falsch eingeschätzt." Es handele sich hier ja nicht um ein "Gewerbe", hier würden junge Menschen zu Akademikern gebildet.

Die Rechtsamtsleiterin entgegnete, der Begriff "Gewerbe-Zuschlag" sei im Grunde genommen veraltet. Die rechtliche Situation sei grundsätzlich die, dass Grundstückseigentümer einen Zuschlag zahlen müssten, wenn die Bebauung auf dem Grundstück in einem besonderen Ausmaß für Verkehrsaufkommen sorge, rechtlich werde dies "Ziel- und Quellverkehr" genannt. Diese treffe auf die Hochschule in Zweibrücken zu, viele Studenten führen mit dem Auto den Kreuzberg hoch, das Verkehrsaufkommen sei entsprechend. "Aber das kann man uns doch nicht zum Vorwurf machen!", protestierte der Hochschul-Vertreter. "Die Hochschule ist dermaßen schlecht an den Öffentlichen Personennahverkehr angebunden, dass den Studenten nichts anderes übrig bleibt, als mit dem Auto zu kommen."

Die Frage der Anbindung an den ÖPNV sei nicht ausschlaggebend für den Beitragszuschlag, widersprach Bucher. Es gehe nur um die Tatsache der Verkehrsdichte, nicht darum, was der Anlass dafür sei. Die Hochschul-Vertreter haderten mit diesem Einwand. Ein Hinweis von Hermann Eitel von der Bauverwaltung ernüchterte diese zusätzlich. Eitel zeigte ihnen Gerichtsurteile, wonach auch beispielsweise Krankenhäuser oder Kitas diesen Zuschlag auf die wiederkehrenden Beiträge zahlen müssten - weil es auch bei solchen Einrichtungen ein höheres Verkehrsaufkommen gebe.

Nach diesem Hinweis beratschlagten sich die beiden Hochschul-Vertreter kurz und zogen den Widerspruch zurück.

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