Multimedia QR-Codes auf dem Friedhof

Zweibrücken · In Zweibrücken ist das erlaubt, aber bisher mangelt es an der Nachfrage.

 Wer den Code mit dem Handy abscannt, kann wie hier in Köln Wissenswertes über den dort Liegenden erfahren.

Wer den Code mit dem Handy abscannt, kann wie hier in Köln Wissenswertes über den dort Liegenden erfahren.

Foto: dpa/Henning Kaiser

(nob) Ein Thema, das in manchen Kommunen überraschend hohe Wellen geschlagen hat und wohl auch in Zukunft rege diskutiert werden wird ist das Anbringen von QR-Codes auf Friedhöfen. Ein solcher Code kann mit dem Smartphone eingescannt werden, so dass Besucher mehr Informationen über den Verstorbenen enthalten.
Die Digitalisierung hat längst sämtliche Bereiche des Lebens erreicht. „Abschiednehmen, Trauern und Erinnern haben sich gewandelt“, stellt auch das Kuratorium deutsche Bestattungskultur fest. Auf einigen Grabsteinen finden sich auch schon diese digitale QR-Codes. Mit der Handykamera gescannt und entschlüsselt, verweisen sie auf eine Internetseite mit Bildern, Videos und der Lebensgeschichte des Gestorbenen. Die Idee hierfür sei in Japan entstanden. Etwas mehr als nur die Geburts- und Todestagsdaten auf dem Grabstein anzugeben, habe in manchen unserer Nachbarländer bereits Tradition.
In Zweibrücken gibt solche QR-Codes allerdings noch nicht, wie Heinz Braun, Pressesprecher der Stadtverwaltung, auf Anfrage des Merkur mitteilt. Es gebe auch keine Anfragen. Verboten seien Sie aber nicht, so seine Auslegung der Friedhofsordnung. Eine explizite Regelung sei vom Stadtrat nicht beschlossen worden. Im Grunde müssten lediglich die sonstigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Daten und Informationen eingehalten werden, die beispielsweise im Strafgesetzbuch festgelegt sind. Zugleich sollten Friedhofsbesucher auch sensibel mit ihrem Smartphone umgehen, um die Würde des Ortes nicht zu verletzen.
Andernorts wird derweil heftig über die QR-Codes diskutiert. Im nordrhein-westfälischen Freudenberg beispielsweise befürchten einige Ratsmitglieder, dass die Totenruhe gestört werden könne und die Verwaltung keinen Einfluss auf die übermittelten Inhalte habe. „Nicht überall, wo Technik geht, muss man sie auch nutzbar machen. Es gibt Tabus in unserer Gesellschaft, die wir erhalten sollten“, so die dortige CDU-Fraktion. Das Portal müsse gepflegt werden, und man sollte die Angehörigen zu gewissen Kriterien verpflichten.

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