Nightlife-Krise: Michael Blauth ist außen vor

Zweibrücken. Michael Blauth ist weder Gesellschafter, noch Geschäftsführer der insolventen Nightlife-Betreiberfirma BM Gaststättenbetriebs GmbH. Darauf weist Blauths Anwalt Jörg Kühn aus Homburg hin. Der Merkur hatte Blauth in der Berichterstattung über den Insolvenzantrag für die Disko Nightlife letzte Woche als "BM-Gaststättenbetrieb-Chef" bezeichnet

Zweibrücken. Michael Blauth ist weder Gesellschafter, noch Geschäftsführer der insolventen Nightlife-Betreiberfirma BM Gaststättenbetriebs GmbH. Darauf weist Blauths Anwalt Jörg Kühn aus Homburg hin. Der Merkur hatte Blauth in der Berichterstattung über den Insolvenzantrag für die Disko Nightlife letzte Woche als "BM-Gaststättenbetrieb-Chef" bezeichnet. Das sei er "seit einigen Jahren" nicht mehr, sagt Kühn. Blauths Sohn Kevin Schmachel sei der alleinige geschäftsführende Gesellschafter. Die drohende Nightlife-Insolvenz habe somit keine Auswirkung auf mehrere Gastronomiebetriebe, die Blauth in der Region betreibt. Wie das Amtsgericht in Sachen "Nightlife"-Insolvenz verfährt, bleibt derweil offen. Die Behörde erklärte gestern auf Nachfrage, dass die Frist, zuvor der 15. Juli, verlängert worden sei, bis zu der die Betreiberfirma BM Gaststättenbetriebs GmbH fehlende Unterlagen nachreichen könne. ek

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