Neue Führerschein-Regelung So schnell geht’s auf die 125er

Berlin · A1-Motorräder können seit Jahesbeginn mit Autoführerschein B196 gefahren werden. Voraussetzung ist lediglich eine Fahrschulung in der Fahrschule Ihres Vertrauens. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

 Wer einen Auto-Führerschein hat, darf leichte Motorräder – 125er genannt – auch ohne zusätzlichen Motorradführerschein fahren.

Wer einen Auto-Führerschein hat, darf leichte Motorräder – 125er genannt – auch ohne zusätzlichen Motorradführerschein fahren.

Foto: Pixabay

Seit 31. Dezember haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 ccm, mit dem Führerschein B196 zu fahren. Diese Regelung gilt allerdings nur innerhalb von Deutschland.

Voraussetzung sind ein Autoführerschein seit mindestens 5 Jahren, ein Mindestalter von 25 Jahren sowie eine Fahrerschulung mir 4 Theoriestunden und 5 Fahrstunden zu jeweils 90 Minuten. Eine Prüfung in Theorie und Praxis ist nicht erforderlich. Allerdings entscheidet der Fahrlehrer, ob die Schulungsstunden ausreichen, ein Leichtkraftrad sicher im Straßenverkehr bewegen zu können.

Ziel des Motorrad-Vorstoßes sei, „mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen“, so das Bundesverkehrsministerium.

Vor allem im ländlichen Raum solle das Motorradfahren mit dem Autoführerschein die individuelle Mobilität weiter stärken und den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher machen. cms

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