Führerschein-Gültigkeit im Ausland Zusatzschulung für Motorrad-Führerschein gilt nur in Deutschland

Saarbrücken · Wer mit dem Motorrad eine Spritztour ins EU-Ausland plant, sollte seine Fahrerlaubnis überprüfen. Ein Verstoß kann den Fahrer sehr teuer zu stehen kommen.

 Nicht jeder, der in Deutschland Motorrad fahren darf, darf es auch im Ausland.

Nicht jeder, der in Deutschland Motorrad fahren darf, darf es auch im Ausland.

Foto: dpa-tmn/Judith Michaelis

() Mit dem in Deutschland ausgestellten Autoführerschein nach Frankreich oder Luxemburg zu fahren, ist gar kein Problem. Doch nicht alle Fahrerlaubnisse sind im Ausland gültig. Diese Erfahrung machte ein SZ-Leser, der zusätzlich zu seinem Autoführerschein Motorrad fahren wollte. Dazu absolvierte er, wie seit Beginn dieses Jahres möglich, eine spezielle zusätzliche Fahrerschulung. Wenn sie erfolgreich abgeschlossen wird, erlaubt sie es dem Besitzer eines regulären Autoführerscheins (Klasse B) auch Motorräder mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimeter zu fahren. Die Berechtigung wird durch die eingetragene Schlüsselzahl 196 auf seinem Autoführerschein nachgewiesen. Doch als der Mann einen Motorrad-Ausflug nach Lothringen plante, kamen ihm Zweifel, ob dort nicht andere Regeln gelten.