Auf A 8 in Stau-Ende gefahren Raser-Prozess: Urteil rechtskräftig

Zweibrücken · Der 1. Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts hat die Revision des im so genannten Autorennen-Falls angeklagten Mercedesfahrers als unbegründet verworfen. Damit ist seine Verurteilung rechtskräftig.

Massenkarambolage nach Autorennen auf A 8 bei Zweibrücken
Foto: picture alliance / dpa/Patrick Seeger

Im besagten Fall hatte die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten zur Last gelegt, mit ihren Kraftfahrzeugen, einem Porsche Cayman S und einem Mercedes C 55 AMG, an einem unerlaubten Straßenrennen teilgenommen zu haben. Sie waren dabei auf der Autobahn 8 bei Contwig auf einen vor ihnen befindlichen Stau gestoßen und wegen zu hoher Geschwindigkeit und zu geringem Abstand zunächst miteinander und anschließend mit mehreren Fahrzeugen kollidiert, was damals zu sieben teilweise schwer Verletzten und hohem Sachschaden geführt hatte (wir berichteten).

Wegen dieser Tat war der Angeklagte zusammen mit dem zur Tatzeit heranwachsenden Porschefahrer vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Zweibrücken wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Auf die Berufungen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der beiden Angeklagten hatte die große Jugendkammer des Landgerichts Zweibrücken die Verurteilung des Mercedesfahrers bestätigt, den Porschefahrer hingegen nur verwarnt und ihm die Auflage gemacht, 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen sowie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Außerdem wurde beiden Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und der Verwaltungsbehörde untersagt, vor Ablauf von weiteren vier Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Verurteilung des Porschefahrers war damit bereits rechtskräftig. Mit seiner Revision hat der Angeklagte die Beweiswürdigung des Landgerichts angegriffen – nach dem Beschluss des 1. Strafsenats vom 4. März 2020 erfolglos.

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