Wegen Verjährungsfrist Prozess um Sommermärchen ist beendet
Bellinzona · Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben. „Die Verjährung wird am 27. April 2020 eintreten“, teilte Bernhard Isenring, Anwalt des wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagten Ex-DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, am Mittwoch mit.
22.04.2020
, 20:15 Uhr
Eine Einstellung sei die „einzig mögliche Konsequenz“. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte das seit Mitte März unterbrochene Verfahren wegen der Corona-Krise bis 27. April ausgesetzt.