Wegen Verjährungsfrist Prozess um Sommermärchen ist beendet

Bellinzona · Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben. „Die Verjährung wird am 27. April 2020 eintreten“, teilte Bernhard Isenring, Anwalt des wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagten Ex-DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, am Mittwoch mit.

Eine Einstellung sei die „einzig mögliche Konsequenz“. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte das seit Mitte März unterbrochene Verfahren wegen der Corona-Krise bis 27. April ausgesetzt.

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