Urteil des Oberlandesgerichts Land gewinnt Prozess um HTW-Hochhaus

Saarbrücken · Es ist der vorläufige Schlusspunkt in einem mehrjährigen, viel beachteten Rechtsstreit: Das Oberlandesgericht hat gestern eine Millionenklage der Baufirmen auf Entschädigung abgewiesen – und eine Revision nicht zugelassen.

  Die beiden Treppenhäuser sind sichtbarstes Zeichen für die aufwendigen und kostspieligen Nachbesserungen beim Brandschutz am HTW-Hochhaus .

Die beiden Treppenhäuser sind sichtbarstes Zeichen für die aufwendigen und kostspieligen Nachbesserungen beim Brandschutz am HTW-Hochhaus .

Foto: Iris Maria Maurer

Es könnte das Ende eines Skandals sein. Ursprünglich sollte das umgebaute ehemalige Gesundheitsamt an der Saarbrücker Stadtautobahn A 620 im Herbst 2013 bezugsfertig sein. Doch erst rund viereinhalb Jahre später (im Mai 2018) wurde es offiziell als Erweiterungsbau für die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) eingeweiht. Viereinhalb Jahre, in denen die Baufirmen Nachbesserungen beim Brandschutz umsetzen mussten, das Hochhaus leer stand und HTW-Studenten in Ersatzquartieren unterrichtet wurden. Viereinhalb Jahre, die aus den ursprünglich geplanten Gesamtkosten von rund 15,5 Millionen Euro schließlich mehr als 25 Millionen Euro werden ließen – zu Lasten der Baufirmen. Doch verantwortlich für diesen Skandal ist nicht das Land als Auftraggeber des Umbaus, wie das Oberlandesgericht des Saarlandes am Donnerstag in dem Berufungsprozess entschied. Schuld seien vielmehr die zur Arbeitsgemeinschaft (Arge) zusammengeschlossenen Baufirmen selbst, so der Tenor. Zwar wurde keine Revision gegen das Urteil zugelassen, aber der Arge steht offen, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen. Darüber wollen die Baufirmen in den nächsten Tagen entscheiden, hieß es am Donnerstag. Insofern ist also noch offen, ob der Bauskandal tatsächlich am Donnerstag ein Ende gefunden hat.