Neues Umsatzsteuerrecht Kosten neue EU-Regeln Zweibrücken Millionen Euro?

Zweibrücken · Ab 2021 muss auch die Stadt Zweibrücken nach EU-Vorgaben für zahlreiche Einnahmen zusätzliche Steuern abführen. Derzeit prüft die Verwaltung, für welche genau. Im schlimmsten Fall drohen Millionenausgaben.

 Die Stadt dreht jeden Euro zweimal um, damit sie trotz hoher Verschuldung noch etwas Gestaltungsspielraum behält. Muss künftig jeder verbliebene Euro fürs Steuerzahlen verwendet werden?

Die Stadt dreht jeden Euro zweimal um, damit sie trotz hoher Verschuldung noch etwas Gestaltungsspielraum behält. Muss künftig jeder verbliebene Euro fürs Steuerzahlen verwendet werden?

Foto: picture alliance / dpa/Peter Kneffel

Mit Müh und Not verringert die Stadt häppchenweise ihr Defizit. In den letzten Jahren sank das aktuelle Jahresdefizit von 30 auf 15 Millionen Euro. Möglicherweise dreht der Trend aber ab dem 1. Januar 2021 wieder. Dann greift nämlich eine neue EU-Regelung in Sachen Umsatzsteuerrecht für unternehmerische Tätigkeiten, von der Zweibrücken wie 90 Prozent aller anderen Kommunen in Deutschland bis dahin noch befreit sind. Für eine entsprechende Übergangslösung hatte sich der Stadtrat am 4. November 2016 ausgesprochen.

Die Regelung in Sachen gemeinsamem Mehrwertsteuersystem gibt es EU-weit seit 2006. Sie hatte im November 2015 als Änderung des Umsatzsteuerrechts den Deutschen Bundestag passiert und greift grundsätzlich seit diesem Jahr. Sie könnte dafür sorgen, dass die Stadtverwaltung im schlimmsten Fall Millionen an Steuern extra zahlen muss, die derzeit nicht fällig werden.

Wieso? Stadtsprecher Heinz Braun erläutert, dass die Umsatzsteuerpflicht bisher nur bei Gewerbebetrieben maßgeblich war. Künftig werden Kommunen wie private Akteure behandelt, wenn sie auf privatrechtlicher Grundlage tätig werden. Oder aber wenn sie in Konkurrenz zu einem Privatunternehmen treten. Mögliche Fälle, bei denen es künftig teuer werden könnte: Wenn die Stadt eine Sporthalle einer anderen Kommune zur Nutzung überlässt. Braun: „Oder wenn man Schülern die Möglichkeit gibt, in den Schulen Kopien für nur wenige Cent zu machen. Da stünde man künftig in Konkurrenz zu Kopierläden und die Mehrwertsteuerpflicht würden greifen.“ Bei Essenskantinen in Schulen fielen ebenso Steuern an. Es sei denn, künftig schlössen die Eltern direkt selbst Verträge mit Cateringfirmen ab.

Die Volkshochschule mit ihren 200 000 Euro Jahreseinnahmen hingegen bleibe steuerbefreit, weil sie einem volksbildnerischen Auftrag nachkommt. Ebenso das Freibad. Und auch die Vermietung städtischer Wohngebäude an Privatleute bleibe ohne Auswirkungen, obwohl man hier wegen der Konkurrenz zu privaten Vermietern vom Gegenteil ausgehen könnte. Ebenso falle weiter keine Umsatzsteuer an, wenn die Verbandsgemeinde und Stadt gemeinsame Ämter betrieben, bei denen Gebühren eingenommen würden. Denn dies wiederum sie eine hoheitliche Aufgabe.

Denn insgesamt bleibe von der Umsatzsteuer auch künftig befreit, was die Stadt in der Ausübung öffentlicher Gewalt einnehme: Also wenn sie etwa Knöllchen an Falschfahrer verteilt oder Gebühren für Ausweise verlangt. Auch wenn der Umsatz in einem Bereich unter 17 500 Euro im Jahr bleibt, fällt analog dem Gewerberecht keine Umsatzsteuer an („Kleinunternehmerregelung“). Heißt: „Wenn wir bei den Parkplätzen Einnahmen von über 17 500 Euro erzielen, waren die bisher steuerfrei, weil die Stadt das als hoheitliche Aufgabe gemacht hat. Künftig könnten hier Umsatzsteuern fällig werden.“

Unklar sei der Fall, wenn die Stadt etwa mit der Verbandsgemeinde ein gemeinsames Rechenzentrum betreiben und dafür einen Zweckverband gründen würde, dessen Unkosten sich durch die Umlage beider Gebietskörperschaften trüge. Dann sei gegebenenfalls keine Umsatzsteuer fällig, so Braun.

Die ganz großen Brocken, die die Stadt besonders schwer treffen würden, haben etwa mit der Stadttochter UBZ zu tun: Diese unterhält etwa Grünflächen und Straßen, wofür die Stadt jährlich Millionen überweist. Womöglich bestünde auch hier Steuerpflicht, weil Privatunternehmen das auch leisten könnten. Fraglos schlechter so Stadtsprecher Braun, denn ein inbegriffener 24-Stunden-Straßenkontrollservice mit flotten Schlaglochausbesserungen etwa ließe sich eine Fremdfirma wohl vergolden. Und wäre vielleicht sogar eine EU-weite Ausschreibung entsprechender Leistungen fällig? Bei der Stadt herrscht hierüber noch Unsicherheit.

Und daher auch in der Frage, welche Mehrkosten konkret auf sie zukommen. Alle Einzeleinnahmen müssten geprüft werden Heinz Braun geht davon aus, dass erst irgendwann im kommenden Jahr das Ergebnis feststeht. Selbst der umtriebige Kämmerer Julian Dormann habe erklärt, die Prüfung sei „jede Menge“ Arbeit, sagt Braun um den Gigantismus der Aufgabe zu betonen. Aktuell sei das Amt damit beschäftigt, die Jahresrechnungen auf den neuen Stand zu bringen. Dann habe man Altlasten soweit abgearbeitet, dass man im ersten Quartal eines Jahres den Abschluss des Vorjahres prüfen könne. Das helfe bei der Haushaltsaufstellung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort