Illinger Rentner stirbt nach Streit um falsch geparktes Auto

Saarbrücken · Wegen fahrlässiger Tötung hat das Landgericht einen 27-Jährigen verurteilt. Er hatte einen Mann geschubst, der dann stürzte und einen Schädelbruch erlitt.

 Die Strafprozessordnung liegt vor dem Prozessbeginn im Landgericht auf dem Tisch. (Symbolbild)

Die Strafprozessordnung liegt vor dem Prozessbeginn im Landgericht auf dem Tisch. (Symbolbild)

Foto: Patrick Seeger, dpa

Nach dem tödlich verlaufenden Streit um ein falsch geparktes Auto in Hüttigweiler hat das Landgericht Saarbrücken gestern einen 27-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Angeklagte die Kosten für die Beerdigung seines Opfers in Höhe von mehr als 9000 Euro bezahlen. Der Saarbrücker Familienvater hatte im Mai 2015 einen Rentner (72) vor dessen Haus geschubst. Der Senior stürzte und erlitt einen tödlichen Schädelbruch.

Als der 27-Jährige von der Polizei erstmals über die schweren Verletzungen des Rentners informiert wurde, brach er in Tränen aus. Er hatte nach dem Sturz des 72-Jährigen erste Hilfe geleistet, den Notarzt gerufen und sinngemäß erklärt: "Hier liegt ein Mann auf der Straße. Er hat eine Platzwunde am Kopf." Bei der Polizei betonte der Saarbrücker: "Ich habe keine Kraft eingesetzt. Ich habe Respekt vor alten Menschen." Er habe deshalb den Rentner eher zurückgedrängt, nicht gestoßen.

Und das alles wegen eines angeblich falsch geparkten Autos an jenem Vormittag im Mai in Hüttigweiler, wo der spätere Angeklagte ein Videospiel abholen wollte, das er übers Internet gekauft hatte. Dazu parkte er sein Auto in einer kleinen Durchfahrtsstraße, die zum Haus des Rentners führte. Dorthin wollte dessen Tochter (27) mit dem Auto. Weil der dort geparkte Saarbrücker Pkw aber den Weg versperrte, kam es zum Streit. Der Rentner kam aus dem Haus und schimpfte. Woraufhin der Angeklagte nach Feststellung der Richter den Rentner wegschubste. Dieser stürzte, fiel ins Koma und starb Wochen später in einer Klinik, ohne noch einmal zu Bewusstsein gekommen zu sein.

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