Haftbefehle gegen zwei Einbrecher

Zweibrücken. Seit Wochen hält eine massive Serie von Einbrüchen die Stadt Zweibrücken in Atem (wir berichteten mehrfach, zuletzt gestern umfangreich). Gestern gab es eine Reaktion der Staatsanwaltschaft. Eberhard Bayer, Leitender Oberstaatsanwalt in Zweibrücken, erklärte: "Die Polizei in Zweibrücken hat zwei Täter festgenommen. Einen 16-Jährigen und einen 15-Jährigen

Zweibrücken. Seit Wochen hält eine massive Serie von Einbrüchen die Stadt Zweibrücken in Atem (wir berichteten mehrfach, zuletzt gestern umfangreich). Gestern gab es eine Reaktion der Staatsanwaltschaft. Eberhard Bayer, Leitender Oberstaatsanwalt in Zweibrücken, erklärte: "Die Polizei in Zweibrücken hat zwei Täter festgenommen. Einen 16-Jährigen und einen 15-Jährigen. Gegen beide sind Haftbefehle erlassen worden."Der zuständige Richter bestätigte beim Haftprüfungstermin den Haftbefehl gegenüber dem 16-Jährigen; dieser wurde daraufhin in die Jugendstrafanstalt in Schifferstadt gebracht. Bei dem 15-Jährigen wurde der Haftbefehl hingegen unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der 16-Jährige habe allerhand auf dem Kerbholz. Bayer listete gestern dessen bereits bewiesene beziehungsweise zur Last gelegte Taten auf: Diebstahl aus der Hausmeisterwohnung der Grundschule Sechsmorgen; Diebstahl aus der Umkleidekabine der Grundschule Sechsmorgen; Einbruch in die Grundschule Sechsmorgen, nachdem zuvor in der Hausmeisterwohnung ein entsprechender Schlüssel für das Gebäude gestohlen worden war - in der Grundschule waren dann mehrere Fächer und Schränke aufgebrochen worden; Einbruch in den evangelischen Kindergarten in Niederauerbach am 27. August und im Anschluss Einbruch in das gegenüberliegende Gemeindehaus; Einbruch in den Kindergarten in der Denkmalstraße; Einbruch in den Kindergarten Ernstweiler. Insgesamt also sieben Taten soll der 16-Jährige begangen haben. Der Haftgrund lautete für den nach Schifferstadt Verbrachten folglich: Wiederholungsgefahr. Ferner sei ihm zur Last gelegt worden, dass er bereits zu früherer Zeit "einschlägig in Erscheinung getreten ist", so Bayer. "Und er war wohl bei der neuen Serie von Einbrüchen dabei".

Mit der "neuen Serie" meinte Bayer die Einbrüche, die sich ereigneten, nachdem eine rund zehnköpfige Gruppe von Einbrechern aufgeflogen war. Die Täter im Alter von 13 bis 23 Jahren waren am 20. Dezember ermittelt worden. Ihr Tatmotiv war die Beschaffung von Geld, um ihre Drogensucht zu finanzieren. Die Täter, darunter auch der 16-Jährige, blieben auf freiem Fuß. Doch die Einbrüche gingen weiter. Der 16-Jährige mischte hier weiter mit.

Der 15-Jährige, der von der Haft derzeit verschont bleibt, habe an sechs der sieben von dem 16-Jährigen genannten Taten teilgenommen, erklärte Bayer. Der Leitende Oberstaatsanwalt wies daraufhin, dass die Serie von Einbrüchen in Zweibrücken nicht etwa - wie von vielen Bürgern angenommen - die Taten einer einzigen Gruppe seien. "Es sind hier offensichtlich zwei unterschiedliche Gruppierungen am Werk. Wobei möglicherweise einzelne Personen in beiden Gruppen tätig waren."

Nicht nur der 16- und der 15-Jährige standen gestern im Visier der Staatsanwaltschaft. Insgesamt stellte die Behörde Anklage gegen drei Personen. Doch nur bei dem 16- und dem 15-Jährigen seien die Taten beziehungsweise deren Ausmaß so gravierend gewesen, dass ein Haftbefehl erlassen wurde.

Eberhard Bayer schloss nicht aus, dass weitere Haftbefehle in den nächsten Tagen ausgestellt werden. "Das kann man noch nicht sagen. Die Ermittlungen gehen weiter", erklärte er. Es sei nicht einfach, den einzelnen Tätergruppen und deren Mitgliedern hieb- und stichfest strafrechtlich relevantes Handeln nachzuweisen > Seite 18: Bericht

Foto: lf

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