Flugplatz Zweibrücken Kreis und Triwo: Harmonie auch ohne Motorsport 2018

Zweibrücken · Auch nach dem Gespräch des Flugplatz-Eigentümers Triwo mit Landrätin Susanne Ganster (CDU) am Mittwoch bleibt es dabei: Auf dem Flugplatz Zweibrücken dürfen dieses Jahr keine Motorsport-Veranstaltungen stattfinden – auch nicht die bis zu vier, die laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) genehmigungsfrei möglich wären. (Die Kreisverwaltung hält diesen Passus anders als 2017 derzeit nicht mehr für anwendbar, weil nun ein BImschG-Antrag der Triwo laufe, um dauerhaft auch unbegrenzt solche Veranstaltungen zu ermöglichen, wir berichteten). Trotzdem verlief das Gespräch „harmonisch und einvernehmlich“, berichtet Kreissprecher Thorsten Höh auf Merkur-Nachfrage. Kreisverwaltung und Triwo seien sich einig gewesen, dass ab 2019 Motorsport-Veranstaltungen durchführbar sein werden, wenn bis dahin das BImschG-Verfahren erfolgreich abgeschlossen sei.

Triwo-Sprecher Dennis Müller bestätigte auf Merkur-Nachfrage den harmonischen Verlauf. Man habe zwar auch kurz „die unterschiedlicen Positionen ausgetauscht, im Endeffekt haben wir aber das gemeinsame Ziel definiert, dass es im Sinne beider Parteien ist, einen sauberen rechtlichen Nenner zu haben“. Deswegen verzichte die Triwo 2018 auf die vier Motorsport-Veranstaltungen, zumal man „guter Dinge sei“, bis 2019 Klarheit zu haben, „dass am Flugplatz auch die Möglichkeit besteht, Veranstaltungen für die Region zu machen“. Wobei Müller erneut betonte, dass Motorsport-Events „nicht das primäre Standbein“ neben dem Flugbetrieb für die Triwo sei – wirtschaftlich viel bedeutender ist die Kfz-Teststrecke. Diese duldet die Kreisverwaltung trotz des laufenden BImschG-Verfahrens weiter, weil hier keine Zuschauer zugelassen sind und dadurch das Risiko geringer sei (wir berichteten).

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