Neuer Eigentümer muss Kontodaten mitteilen

Neuer Eigentümer muss Kontodaten mitteilenBerlin (dpa/tmn). Bei einem Eigentümerwechsel ist es die Pflicht des neuen Vermieters, dem Mieter die neue Kontoverbindung mitzuteilen. Auch eine mögliche Änderung des Überweisungszeitpunktes müssen die Mieter nicht selbst erfragen. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland in Berlin hin

Neuer Eigentümer muss Kontodaten mitteilenBerlin (dpa/tmn). Bei einem Eigentümerwechsel ist es die Pflicht des neuen Vermieters, dem Mieter die neue Kontoverbindung mitzuteilen. Auch eine mögliche Änderung des Überweisungszeitpunktes müssen die Mieter nicht selbst erfragen. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland in Berlin hin. In der Regel schreiben der alte und neue Vermieter die Mieter gemeinsam an.Zwei Seminare an der ImmobilienakademieSaarbrücken. (red). Die Europäische Immobilienakademie in Saarbrücken bietet in diesem Monat zwei neue Seminare an. Am Samstag, 19. April, können sich Hausverwalter über Haftungsrisiken informieren. In einem Lehrgang am Freitag, 18. April, geht es um das streitträchtige Thema Schönheitsreparaturen. Das Seminar richtet sich an Immobilienverwalter und Vermieter. Anmeldung und weitere Auskünfte unter Tel. (0681) 927380, E-Mail eia-sb@t-online.dewww.vdm-akademie.de

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