Betriebskosten rechtzeitig abrechnen

Betriebskosten rechtzeitig abrechnen Berlin. (dpa/tmn) Vermieter müssen ihren Mietern die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zugestellt haben. Verpasst der Vermieter diese Frist, kann er keine Nachforderungen aus dieser Abrechnung mehr stellen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin

Betriebskosten rechtzeitig abrechnen

Berlin. (dpa/tmn) Vermieter müssen ihren Mietern die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zugestellt haben. Verpasst der Vermieter diese Frist, kann er keine Nachforderungen aus dieser Abrechnung mehr stellen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Entscheidend sei, wann der Mieter die Abrechnung in Händen hält, nicht wann sie abgeschickt wurde.

Eigentümer müssen

altes Streugut entfernen

Berlin. (dpa/tmn) Wer den Gehweg vor dem Haus eisfrei halten muss, ist auch in der Pflicht, nach der Schneeschmelze das liegen gebliebene Streugut wegzuräumen. "Die Stadtreinigung ist nur für die Straßen verantwortlich", erklärt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund. Die Reinigung des Bürgersteigs sei Sache des Eigentümers. Doch wohin damit? "Das dreckige Streugut darf in die Mülltonne geschüttet werden", sagte der Experte. "Wenn das Streu sauber ist, kann es auch bis zum nächsten Winter aufbewahrt werden."

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