Nebenkosten-Abrechnung rechtzeitig verschicken

Nebenkosten-Abrechnung rechtzeitig verschicken Berlin. (dpa/tmn) Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen die Abrechnung bis zum 31. Dezember an den Mieter schicken. Sind Vorauszahlungen vereinbart, muss mindestens einmal jährlich eine Abrechnung erfolgen

Nebenkosten-Abrechnung rechtzeitig verschicken Berlin. (dpa/tmn) Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen die Abrechnung bis zum 31. Dezember an den Mieter schicken. Sind Vorauszahlungen vereinbart, muss mindestens einmal jährlich eine Abrechnung erfolgen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Hält der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht ein, muss der Mieter die Nachforderungen nicht zahlen. Mieter-Eigentum nach Auszug nicht wegwerfenBerlin. (dpa/tmn) Lässt ein Mieter beim Auszug privaten Besitz zurück, darf der Vermieter ihn nicht einfach wegwerfen. Wenn in der Wohnung Einrichtungsgegenstände, in der Garage alte Autoreifen oder im Keller zwei Fahrräder liegen bleiben, muss der Eigentümer diese bis zu zwei Monate aufbewahren. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Gleichzeitig sollte der Vermieter ankündigen, dass die Sachen nach Ablauf der Frist auf den Müll wandern. Außerdem sollte er den Wert der Sachen schätzen.

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