Eigentümer haftet für Sicherheit auf Baustelle

Eigentümer haftet für Sicherheit auf Baustelle Berlin. (dpa/tmn) Für die Sicherheit auf einer Baustelle ist der Haus- oder Grundstückseigentümer verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn er einen Architekten oder den beauftragten Bauunternehmer mit der Verkehrssicherung betraut hat

Eigentümer haftet für Sicherheit auf Baustelle Berlin. (dpa/tmn) Für die Sicherheit auf einer Baustelle ist der Haus- oder Grundstückseigentümer verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn er einen Architekten oder den beauftragten Bauunternehmer mit der Verkehrssicherung betraut hat. In diesem Fall muss der Bauherr die Sicherungsmaßnahmen überwachen und koordinieren, erläutert der Deutsche Anwaltverein. Gemeinschaftsantenne verdrängt EinzellösungKrefeld. (dpa/tmn) Ein Vermieter darf die Erlaubnis für Einzelantennen für den Fernsehempfang unter Umständen widerrufen. Er muss den Mietern dann aber neue Empfangsmöglichkeiten bieten, etwa eine Satellitenantenne für alle Mieter. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld (Az. 2 S 68/09) hervor. Der Vermieter und Eigentümer hatte zunächst seine Erlaubnis für eine Parabolantenne erteilt. Jahre später montierte der neue Eigentümer eine Satelliten-Gemeinschaftsanlage für das gesamte Haus. Der Vermieter bestand zu Recht darauf, dass die alte Antenne entfernt wird, so die Richter.

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