Analyse Wie kann die EU Orbán & Co. stoppen?

Brüssel · Wie ernst die Lage ist, hat Charles Michel gemerkt. Der EU-Ratspräsident lud Ende vergangener Woche Brüsseler Korrespondenten zum Gespräch, um die Beschlüsse des jüngsten EU-Gipfels vor allem im Punkt Rechtsstaatlichkeit zu erläutern – so etwas hatte es noch nie gegeben.

Analyse: Wie kann die EU Orbán & Co stoppen?
Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

Doch nach der Kampfansage des Europäischen Parlamentes, sich mit den verwaschenen Aussagen der Staats- und Regierungschefs zur Rechtsstaatlichkeit nicht zufrieden zu geben, herrscht blanke Unruhe in der Union. Die Vorstellung, dass die Abgeordneten sowohl den Coronavirus-Aufbau-Fonds als auch den siebenjährigen Haushaltsrahmen stoppen könnten, weil ihnen die Rechtsstaats-Prüfung zu schwach ausgefallen war, sorgt für hektische Beratungen.

Tatsächlich hatten sich die Staatenlenker unter dem Druck zur Einstimmigkeit zu einer wachsweichen Wortwahl entschlossen. Schließlich brauchte man auch die Zustimmung aus Staaten wie Ungarn und Polen. „Die finanziellen Interessen der Union sind im Einklang mit den in den Verträgen der Union verankerten Grundsätzen und insbesondere im Einklang mit den Werten gemäß Artikel 2 des EU-Vertrages zu schützen“, heißt es im Gipfelpapier. In dem erwähnten Artikel ist ausdrücklich von Demokratie, Gleichheit, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit die Rede. Michel versprach zwar, dass „wir eine politische Verpflichtung haben, rasch auf dieses Thema zurückzukommen“. Er räumte aber auf Nachfragen auch ein: „Es gibt noch keine Klarheit über das Verfahren.“ Das ist das Problem. Denn im EU-Parlament will man eine Regelung verhindern, bei der die Staats- und Regierungschefs über Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit beschließen und dann in einem zweiten Schritt Sanktionen erlassen. Da der EU-Gipfel einstimmig entscheiden muss, könnten Ungarns Premier Viktor Orbán und seine Freunde alle Entscheidungen blockieren. „Das Europäische Parlament kann aber mit Mehrheit beschließen“, betonte der CSU-Europapolitiker Markus Ferber im ZDF-Interview. „Die EU-Kommission hat uns zugesichert, dass der Rat über den Rechtsstaatsmechanismus mit qualifizierter Mehrheit entscheiden wird.“ Damit wäre ein Veto-Recht für Orbán & Co. unmöglich. Das sieht man im Osten anders. Die EU-Botschafter Ungarns und Polens machten in einer internen Sitzung klar, dass nur die Staats- und Regierungschefs entscheiden sollen – also eine Blockade-Möglichkeit für ihre Regierungen erhalten bleibt. Es klingt nicht nur durcheinander, tatsächlich weiß auch derzeit niemand, wer denn nun was mit welcher Mehrheit entscheiden soll.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft setzt offenbar auf ein Papier aus dem Jahr 2018, in dem ein Rechtsstaats-Mechanismus (also die Feststellung eines schwerwiegenden Grundwerte-Verstoßes sowie der Strafen) beschrieben wird. Darin heißt es deutlich, dass „geeignete Maßnahmen dann ergriffen werden müssen, wenn ein Mangel in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in einem Mitgliedsland die Interessen der Union zu beeinträchtigen“ droht. Bis vor wenigen Tagen hätte ein EU-Gipfel dieses Dokument auch ohne Ungarn und Polen mit qualifizierter Mehrheit verabschieden können. Doch haben die Staats- und Regierungschefs die Voraussetzungen beim Gipfel in einem wichtigen Punkt geändert und den vorgesehenen Automatismus „Verstoß löst eine Sanktion aus“ gekippt. Stattdessen soll eine qualifizierte Mehrheit ausreichen, um EU-Subventionen zu kürzen oder gar zu stoppen. Problem: Um diese für betroffene Regierungen ungünstige Regelung einzuführen, ist wiederum ein einstimmiger Beschluss nötig. Die Sünder würden damit die Türe zu ihrer eigenen Entmündigung öffnen. Bis zum Herbst will die deutsche Ratspräsidentschaft nun einen Vorschlag vorlegen.

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