Mögliche Gurlitt-Erben erhoben bisher keine Ansprüche

München · Beim Amtsgericht München sind mehr als zwei Wochen nach dem Tod des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt keine Ansprüche möglicher Erben eingegangen. Allerdings ist das Gericht nach eigenen Angaben noch damit beschäftigt, eventuelle gesetzliche Erben aufzuspüren.

Gurlitt hatte das Kunstmuseum Bern als Alleinerben seines Besitzes, vor allem seiner millionenschweren Kunstsammlung, eingesetzt. Ob das Museum das Erbe annehmen will, ist noch offen.

Gurlitts Großcousin Ekkehart Gurlitt betonte derweil in der "Bunten", dass er die Kunstsammlung nicht in der Schweiz sehen will. Falls ihm doch ein Teil des Erbes zufiele, wolle er dafür sorgen, "einen erheblichen Teil der Sammlung" einem Museum in Bayern als Dauerleihgabe zu überlassen. Deutsches Kulturgut solle in Deutschland bleiben. Sein Anwalt bezweifelt, dass Cornelius Gurlitt beim Verfassen seines Testaments im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war.

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