Damit die Erbschaft Freude macht

Wann braucht man einen Erbschein?Ein Erbschein ist eine Urkunde des Amtsgerichts, mit dem Sie nachweisen können, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist. Den Erbschein brauchen Sie, um Konten des Verstorbenen aufzulösen oder seinen Grundbesitz auf den Namen der Erben umzuschreiben

Wann braucht man einen Erbschein?Ein Erbschein ist eine Urkunde des Amtsgerichts, mit dem Sie nachweisen können, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist. Den Erbschein brauchen Sie, um Konten des Verstorbenen aufzulösen oder seinen Grundbesitz auf den Namen der Erben umzuschreiben. Wenn der Verstorbene ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag hinterlassen hat, aus dem sich die Erbfolge ergibt, ist der Schein nicht erforderlich; dann genügt meist das gerichtliche Eröffnungsprotokoll der Verfügung.

Wie bekomme ich einen Erbschein?

Der Erbschein muss beantragt werden. Dabei müssen Sie die Dokumente vorlegen, aus denen sich die Erbfolge ergibt, also das Testament des Verstorbenen beziehungsweise die Sterbe- und Geburtsurkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis nachweisen. Außerdem müssen Sie die Richtigkeit der Angaben an Eides statt versichern. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Notar.

Meine Mutter ist verstorben und hat mir und meinem Bruder ein Hausgrundstück hinterlassen. Was ist zu veranlassen?

Sie sollten das Grundbuch berichtigen lassen und sich als Eigentümer eintragen lassen. Diese Eintragung kann schriftlich beim Grundbuchamt beantragt werden und ist innerhalb von zwei Jahren ab dem Tod Ihrer Mutter kostenfrei. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Erben sind. Wenn Sie durch notarielles Testament oder Erbvertrag zu Erben eingesetzt wurden, genügt die eröffnete Verfügung. Liegt nur ein handschriftliches Testament oder keines vor, müssen Sie einen Erbschein beantragen.

Das Amtsgericht hat mich benachrichtigt, dass ich Erbe eines entfernten Verwandten geworden bin, weil alle näheren Verwandten des Verstorbenen die Erbschaft nicht angenommen haben. Ich gehe davon aus, dass außer Schulden nicht zu erben ist und will auch nicht Erbe werden. Was muss ich tun?

Sie können die Erbschaft ausschlagen, aber nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis in notariell beglaubigter Form. Nach dieser Frist können Sie nicht mehr ausschlagen. Sie können dann aber Ihre Haftung auf den Nachlass begrenzen. In letzterem Fall sollten Sie dann allerdings einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Ich habe mit meinen drei Geschwistern ein Haus geerbt. Nun wollen drei von uns vier Geschwistern das Haus verkaufen, nur unser Bruder will das nicht. Können wir ihn überstimmen?

Nein. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilden diese eine Erbengemeinschaft und können über jeden Vermögensgegenstand, auch über das Haus, nur gemeinsam verfügen, wenn alle Miterben einverstanden sind. Ergibt sich keine Einigung, kann als letztes Mittel jeder Miterbe verlangen, dass die Nachlassgegenstände versteigert und der Erlös verteilt wird. Dann sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. > wird fortgesetzt

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