Klage gegen Landeshauptstadt Bekommen Feuerwehrleute bald mehr Urlaub?

Saarbrücken · 14 Kläger vor Oberverwaltungsgericht in Saarlouis gegen Arbeitgeber Stadt Saarbrücken. Jetzt ruht Prozess. Gegner verhandeln wieder. 

 Erholung wie jeder Arbeitnehmer fordert die Saarbrücker Berufsfeuerwehr: Einige ihrer Mitglieder verlangen deswegen zwei Tage mehr Jahresurlaub. Darüber streiten die Tarifparteien vor Gericht.

Erholung wie jeder Arbeitnehmer fordert die Saarbrücker Berufsfeuerwehr: Einige ihrer Mitglieder verlangen deswegen zwei Tage mehr Jahresurlaub. Darüber streiten die Tarifparteien vor Gericht.

Foto: dpa/Kohls

Schon etwas länger schwelt der Streit. Er hat sich an der Urlaubszeit entzündet. Und deswegen sind Kollegen der Saarbrücker Berufsfeuerwehr vor Gericht gezogen, weil sie die bestehende Übereinkunft für ungerecht halten. Die Helfer in der Not fühlen sich im Vergleich zu den anderen städtischen Bediensteten benachteiligt. So wollen sie gegen ihren Arbeitgeber, die Stadt Saarbrücken, einen höheren Jahresurlaubsanspruch durchsetzen: zwei Tage mehr. Gütlich hatten sich bislang beide Seiten nicht darüber geeinigt. Die Stadt hält bislang nichts von der Forderung, die Feuerwehrleute unbeirrt daran fest.

Die verhärteten Fronten scheinen aufzuweichen. Der Personalrat als Arbeitnehmervertreter, Feuerwehrleute sowie vom Personalbüro der Landeshauptstadt Entsandte wollen sich wieder an einen Tisch setzen – außerhalb des Gerichts über die strittigen Punkte verhandeln.

Damit ruht ein Prozess, der am Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis verhandelt wird. Entsprechende Informationen der Saarbrücker Zeitung bestätigte jetzt Michael Helling. Der Richter am OVG spricht von einem „völlig neuen Aspekt“ in dem Berufungsverfahren, den die Anwälte der 14 Kläger auf den Tisch legten. Das taten sie am bisher letzten Verhandlungstag Mitte Dezember. Seitdem halten sich die Richter aus der Sache raus, setzen auf eine außergerichtliche Einigung.

Die scheiterte einstweilen an der uneingeschränkten Forderung seitens der klagenden Feuerwehrleute, den bisherigen Urlaubsanspruch von zwölf auf 14 Tage anzuheben. Hintergrund: Auf den ersten Blick kommt einem die bisher geltende Anzahl an freien Tagen recht mickrig vor. Das wäre auch zutreffend, wenn Berufsfeuerwehrleute eine klassische Fünf-Tage-Woche hätten. Haben sie aber nicht, wie Helling erklärt. Durch Schichtdienste, die durchaus 24 Stunden dauern können, sieht der Tarif üblicherweise zwei bis drei Arbeitstage pro Woche vor. Die weiteren Tage sind frei (Freischichten). Das sei deswegen so im Dienstplan geregelt, um nicht über eine 48-Stunden-Woche hinauszukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem Urteil diese Obergrenze festgelegt.

Helling: „Das bisherige Urlaubsmodell der Landeshauptstadt geht davon aus, dass wegen der freien Tage zum Arbeitszeitausgleich die zwölf Urlaubstage ausreichen.“ Damit sei es möglich, wie in anderen Berufen auch, sechs Wochen Urlaub im Jahr zu haben.

Genau das ist bisher der Knackpunkt: Die klagenden Feuerwehrleute halten das eben nicht für ausreichend, um damit auf die entsprechende Gesamturlaubszeit zu kommen. Nun präsentierten deren Anwälte überraschend einen Kompromissvorschlag. Nach Hellings Angaben sieht er vor, dass auch für Freischichten, also arbeitsfreie Dienst-Tage, Urlaub genommen werden muss. Sprich: Fallen Freischichten in die Gesamturlaubszeit, sind dies ebenfalls Urlaubstage. Ein Eingeständnis, dass es sich dabei um Arbeitszeit handelt. Die Freischichten sollten nach dem Willen der Kläger bislang ausgespart werden. Die Stadtverwaltung zeigte sich nach dieser Kehrtwende auf Arbeitnehmerseite gesprächsbereit.

 Urlaub am Strand ARCHIV - Deutsche Urlauber liegen am 09.06.2013 am Strand an der Platja de Muro im Norden der Mittelmeerinsel Mallorca (Spanien). Foto: Julian Stratenschulte/dpa (zu dpa: "Reiseveranstalter zufrieden mit Start ins Sommergeschäft" vom 23.12.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Urlaub am Strand ARCHIV - Deutsche Urlauber liegen am 09.06.2013 am Strand an der Platja de Muro im Norden der Mittelmeerinsel Mallorca (Spanien). Foto: Julian Stratenschulte/dpa (zu dpa: "Reiseveranstalter zufrieden mit Start ins Sommergeschäft" vom 23.12.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Eine Rathaussprecherin bestätigte die Annäherung, ohne auf Details einzugehen. Ein Termin, wann sich die Parteien gegenübersitzen, stehe noch aus.

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