Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Streit um Urlaubstage: Einigung in Sicht zwischen Wehr und Stadt

Saarlouis · Von Hélène Maillasson

Der Streit zwischen der Saarbrücker Berufsfeuerwehr und der Stadt Saarbrücken um die Anzahl der Urlaubstage könnte bald beigelegt sein. Nach einer Verhandlung gestern von dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis haben sich beide Parteien dafür entschieden, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen. 14 Beamte der Wehr, die in 24-Stunden-Schichtdiensten arbeiten, hatten zuerst vor dem Verwaltungsgericht wegen ihres jährlichen Urlaubsanspruchs geklagt. Ihr Dienst, der 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten darf, verteilt sich auf weniger als fünf Arbeitstage wöchentlich. Während die Beamten die Meinung vertreten, dass ihnen 14 Urlaubsschichten im Jahr zustehen, hat ihr Arbeitgeber – die Stadt Saarbrücken – ihren Urlaubsanspruch auf 12 Urlaubsschichten im Jahr festgelegt. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage zwar abgewiesen, dennoch die Möglichkeit der Berufung zugelassen. Und so brachten die Feuerwehrleute ihren Fall in die nächste Instanz.

Jetzt haben sich laut Gericht beide Parteien darauf geeinigt, außergerichtlich nach einer Lösung zu suchen. Die Gespräche sollen zu einer Dienstvereinbarung führen, um die Anzahl der Urlaubstage zu klären. Kommen beide Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung, wird der Fall ad acta gelegt. Scheitern die Gespräche, haben sowohl die Kläger als auch die Stadt die Möglichkeit, das Verfahren wieder aufzunehmen. In diesem Fall hätte dann das Gericht das letzte Wort.

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