Urteil: Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub haben

Erfurt · Zusätzliche Urlaubstage für ältere Mitarbeiter sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Zwar würden jüngere Menschen dadurch benachteiligt, entschied gestern das Bundesarbeitsgericht . Doch zum Schutz älterer Beschäftigter dürfe der Arbeitgeber Mehrurlaub gewähren, wenn dies in einem angemessenen Rahmen bleibe.

Geklagt hatten sieben 45- bis 56-jährige Beschäftigte eines Schuhherstellers in Rheinland-Pfalz. Regulär haben die Mitarbeiter dort 34 Tage Urlaub im Jahr. Das Unternehmen gibt Beschäftigten ab ihrem 58. Geburtstag jedoch zwei zusätzliche Urlaubstage. Die Kläger hatten sich dadurch diskriminiert gefühlt und ebenfalls 36 Tage Urlaub gefordert. Das Gericht betonte jedoch, das Unternehmen habe mit seiner Einschätzung, dass Mitarbeiter ab 58 längere Erholungszeiten bräuchten, seinen Ermessensspielraum nicht überschritten. >

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