Mini-Jobber haben Recht auf bezahlten Urlaub

Bremen · (dpa) Auch Mini-Jobber haben einen Urlaubsanspruch und müssen während ihrer freien Tage weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt werden. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Ersatz müssen geringfügig Beschäftigte nicht besorgen. Steht im Arbeitsvertrag nichts zu den Urlaubstagen, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Wer beispielsweise drei Werktage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf zwölf Urlaubstage. Bei fünf Werktagen sind es 20 Tage. Die Anzahl der Arbeitsstunden spielt dabei keine Rolle.

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