Fahrlehrer zeigt Schülerin Pornos – Seine Lehrerlaubnis ist weg

München · Weil ein Fahrlehrer seiner Schülerin während einer Unterrichtsfahrt pornografische Bilder gezeigt hat, darf er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Den sofortigen Entzug der Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis hat der Münchner Verwaltungsgerichtshof beschlossen (Az.: 11 CS 10.3056).

München. Wenn ein Fahrlehrer einer minderjährigen Schülerin Pornos zeigt, dürfen ihm die Fahrlehr- und die Fahrschulerlaubnis entzogen werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschieden (Az.: 11 CS 10.3056).
Der Antragsteller in dem von Juris veröffentlichten Fall war mit seiner 17-jährigen Fahrschülerin während einer Unterrichtsstunde auf einen Parkplatz gefahren. Dort hatte er ihr im Auto pornografische Bilder gezeigt. Nachdem dies strafrechtlich bereits mit einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen geahndet worden war, widerrief die Verwaltungsbehörde mit sofortiger Wirkung die Fahrlehrer- sowie die Fahrschulerlaubnis. Der Mann zog vor Gericht. Aber das Verwaltungsgericht Bayreuth und nun auch der VGH in München wiesen sein Ansinnen ab.

Begründung: Das Verhalten des Antragstellers zeige, dass er für die Tätigkeit als Fahrlehrer und Fahrschulinhaber nicht die erforderliche Zuverlässigkeit aufweist. Als Fahrlehrer habe er das zu einer Fahrschülerin bestehende besondere Vertrauens-, Autoritäts- und Machtverhältnis benutzt, um eigene sexuelle Bedürfnisse zu befriedigen. Die meist jüngeren Fahrschüler seien nur schwer in der Lage, sich gegen persönliche Grenzüberschreitungen und sexuelle Anzüglichkeiten zur Wehr zur setzen. Zudem herrsche im Inneren eines Fahrschulautos eine räumliche Enge, die der Antragsteller im Rahmen der praktischen Fahrausbildung als Raum für seine sexuellen Anzüglichkeiten benutzt habe. Selbst wenn die Fahrschülerin ihrerseits mit sexuellen Themen angefangen hätte, hätte sich der Ausbilder dem entziehen und der Minderjährigen klare Grenzen ziehen müssen. red/wi

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