Patientenrechte Was können Patienten bei Behandlungsfehlern tun?

Berlin · (dpa) Hat ein Patient den Verdacht, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, sollte er zuerst den behandelnden Arzt auf den vermuteten Fehler ansprechen. Könne der Arzt die Zweifel nicht zerstreuen, könne sich der Betroffene an Schlichtungsstellen der Ärzte- und Zahnärztekammern werden, informiert die Bundeszahnärztekammer.

Die zahnärztliche Patientenberatung richtet sich an gesetzlich und privat Versicherte. Auch die gesetzlichen Krankenkassen helfen weiter, wenn sie die Behandlung bezahlt haben. Der medizinische Dienst kann beispielsweise die Behandlungsunterlagen überprüfen. Eine außergerichtliche Streitbeilegung ist für den Patienten kostenfrei und oft kürzer als ein Zivilgerichtsverfahren.

Ist eine Einigung nicht möglich, bleibt nur der Weg einer Klage. Dafür sollten sich Patienten einen Fachanwalt für Medizinrecht suchen. Ansprechpartner finden Verbraucher über die örtlichen Anwaltskammern. Die Beweislast, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, liegt grundsätzlich beim Patienten.

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