Mietrecht Mieter hat das alleinige Hausrecht

Berlin · (dpa) Das Hausrecht in der gemieteten Wohnung hat ausschließlich der Mieter. Er entscheide, wer die Wohnung betreten dürfe und wer nicht, erklärt der Deutsche Mieterbund. Der Vermieter, der gegen den Willen des Mieters die Wohnung besichtigen wolle, dürfe rausgeschmissen werden.

Ein Mieter, der seinen allzu neugierigen Vermieter packe und aus dem Haus trage, könne nicht gekündigt werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden. (Az.: VIII ZR 289/13). Denn wer unbefugt die Wohnung seines Mieters betrete, begehe Hausfriedensbruch. Das gilt auch für Hausmeister oder Hausverwalter. Sie haben kein Recht auf einen Zweitschlüssel.

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