Verbrauchertipp Kündigungsfrist für Versicherung beachten

Heilbronn · (dpa) Wer seine Versicherung wechseln möchte, sollte in die Unterlagen schauen. Bei vielen Verträgen ende die Kündigungsfrist zum 30. September, sagt die Vereinigung Geld und Verbraucher. Das betreffe meist Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen.

Ausgenommen davon sind langfristige Verträge und solche, bei denen das Versicherungsjahr vom Kalenderjahr abweicht. Bei Kfz-Versicherungen haben die meisten Versicherten Zeit bis zum 30. November, da hier meist kürzere Kündigungsfristen gelten.

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