Verbrauchertipp Trotz Vorsorgevollmacht kein Zugriff aufs Konto

Berlin · (dpa) In einer Vorsorgevollmacht kann jeder regeln, wer im Notfall für ihn sprechen soll. Sie muss in schriftlicher Form mit Datum und Unterschrift vorliegen. Sollen Bevollmächtigte auch auf ein Bankkonto zugreifen können, genügt eine Vorsorgevollmacht allerdings meist nicht.

Die Zeitschrift „Finanztest“ rät, bei der Bank nach einem speziellen Formular zu fragen. In der Regel müssen Kontoinhaber und Bevollmächtigte es unterschreiben. Direktbanken bieten entsprechende Formulare oft auf ihrer Internetseite an.

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