Gerichtsurteil Kein Unterhalt wegen verheimlichtem Minijob

Oldenburg · (dpa) Ein von seiner Frau getrennt lebender Mann weigerte sich, Trennungsunterhalt zu zahlen. Er hatte herausgefunden, dass seine Frau nach der Trennung einen Minijob angenommen, die Einkünfte jedoch verschwiegen hatte.

Das Oberlandesgericht Oldenburg gab dem Mann Recht (Az.: 3 UF 92/17). Seine Frau habe ihren Anspruch aufgrund ihrer bewusst unwahren Angaben verwirkt. In einem Unterhaltsverfahren müssten die Beteiligten wahre und vollständige Angaben zu Einkommen und finanziellen Verhältnissen machen, erklärten die Richter.

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