Gerichtsurteil Kein Unterhalt wegen verheimlichtem Minijob
Oldenburg · (dpa) Ein von seiner Frau getrennt lebender Mann weigerte sich, Trennungsunterhalt zu zahlen. Er hatte herausgefunden, dass seine Frau nach der Trennung einen Minijob angenommen, die Einkünfte jedoch verschwiegen hatte.
23.09.2018
, 20:40 Uhr
Das Oberlandesgericht Oldenburg gab dem Mann Recht (Az.: 3 UF 92/17). Seine Frau habe ihren Anspruch aufgrund ihrer bewusst unwahren Angaben verwirkt. In einem Unterhaltsverfahren müssten die Beteiligten wahre und vollständige Angaben zu Einkommen und finanziellen Verhältnissen machen, erklärten die Richter.