Immobilien Berechtigungsschein hängt an Wohnort

Berlin · Allein die Tatsache, dass ein – von seinen vier Kindern und von der Frau getrennt lebender – Mann ein gemeinsames Umgangsrecht ausübt, berechtigt ihn nicht dazu, einen Wohnberechtigungsschein („WBS“) zu erhalten.

Das betont das Verwaltungsgericht in Berlin. Ein solcher Schein berechtigt zu einer größeren Sozialwohnung, wenn viele Kinder da sind. Diese dürfen aber nur mitzählen, wenn sie wirklich dem Haushalt angehören. Ein Wochenendbesuch beim Vater zählt nach Ansicht der Richter nicht dazu. Der Antrag des Klägers auf eine Drei-Zimmer-Wohnung ging insofern ins Leere. Bei der Zugehörigkeit zum Haushalt sei es entscheidend, wo sich die Kinder „überwiegend“ aufhielten – und das war hier im Haushalt der Mutter. (AZ: 8 K 332/17)

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