Immobilien Eine alte Heizung wird nicht modernisiert

Berlin · Ersetzt ein Vermieter die inzwischen hinfällige Heizung durch eine neue, so kann er die Kosten dafür nicht als „Modernisierungsaufwand“ (mit unbegrenzt 11 % seines Aufwandes, bei Arbeiten nach 2018: 8 %) den Mietern auferlegen.

Das Landgericht Berlin stellte fest, dass reparaturbedürftige Gegenstände durch neue Geräte nicht „modernisiert“ würden, sondern (per „Instandsetzung“) an ihre Stelle treten, um den üblichen Wohnwert wiederherzustellen. (In solchen Fällen wird regelmäßig aus den Gesamtkosten vorab der auf die Instandsetzung entfallende Kostenfaktor herausgerechnet und der Restbetrag als „Modernisierung“ angesehen.) (LG Berlin, 64 S 63/17)

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