Immobilien Eine Mai-Feier muss geduldet werden

Karlsruhe · Eine Anwohnerin kann sich nicht gegen die Genehmigung einer am Wochenende stattfindenden „Maibaumstellen-Veranstaltung“ auf einem – von ihrem Wohnhaus etwa 60 Meter entfernt liegenden – Grundschulhof wehren.

Das urteilten die Richter des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe. Wenn die besonders schutzwürdige Nachtzeit nicht tangiert werde und auch keine Musikverstärker zugelassen sind, so sei die Feier geeignet, den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft zu stärken. Und somit eine akzeptierte Form gemeindlichen Lebens. (AZ: 10 K 2812/19)

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