Immobilien Vermieter bleibt dies auch nach Übertragung

Karlsruhe · Wird eine Wohnung durch zwei Miteigentümer vermietet, so bleiben die beiden auch dann Vermieter, wenn einer seinen Miteigentumsanteil später an den anderen überträgt. Eine Kündigung des Mietvertrages muss dann auch von beiden Vermietern ausgesprochen werden.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle eines Ehepaars. Der Ehemann hatte die Wohnung seiner Frau überschrieben. Als diese den Mietvertrag für die Wohnung kündigte, wehrte sich die Mieterin. Ihr Argument: Die allein durch die Ehefrau ausgesprochene Kündigung habe das Mietverhältnis nicht wirksam beendet, da der Ehemann nicht unterschrieben hatte. Das Gericht stimmte ihr zu. (AZ: VIII ZB 26/17)

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