Bundesgericht lehnt Antrag von Pechstein ab - Kein EM-Start

Berlin. Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat im Kampf gegen ihre Sperre eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen

Berlin. Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat im Kampf gegen ihre Sperre eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne lehnte am Mittwoch einen Antrag der wegen auffälliger Blutwerte gesperrten Berlinerin ab, mit dem sie eine Fristverkürzung für die Stellungnahmen des Internationalen Sportgerichtshofs CAS und der Internationalen Eislauf-Union (ISU) erzwingen wollte. Die Richter entschieden, dass die beiden Parteien weiter bis zum 18. Januar Zeit für ihre Äußerungen in dem Fall erhalten. Das bestätigte Pechsteins Manager Ralf Grengel.

Damit ist auch ein Start Pechsteins bei der Mehrkampf-EM in Hamar vom 8. bis 10. Januar ausgeschlossen. Da bei den Wettkämpfen in Norwegen keine Qualifikation für Olympia in Vancouver möglich ist, sahen die Schweizer Bundesrichter wohl keinen schnelleren Handlungszwang im Fall Pechstein geboten. Die 37-Jährige war von der ISU wegen auffälliger Retikulozyten-Blutwerte, aber ohne positiven Dopingbefund, für zwei Jahre gesperrt worden. Der CAS hatte diese Sperre bestätigt.

Pechstein will mit ihrer Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht eine Revision des Urteils erreichen. dpa

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