Eilantrag von Claudia Pechstein in der Schweiz abgelehnt

Berlin. Das Schweizer Bundesgericht hat den Eilantrag der gesperrten Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein auf Aussetzung ihrer Doping-Sperre bis zur Entscheidung im Revisionsverfahren abgelehnt

Berlin. Das Schweizer Bundesgericht hat den Eilantrag der gesperrten Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein auf Aussetzung ihrer Doping-Sperre bis zur Entscheidung im Revisionsverfahren abgelehnt. Damit bleibt die Berlinerin nach wie vor von den Trainingsmaßnahmen der Deutschen Eisschnelllauf Gemeinschaft ausgeschlossen und muss sich vorerst im Alleingang auf die Wettkämpfe im kommenden Winter nach dem Ablauf ihrer Sperre vorbereiten. Das Gericht kündigte nach Mitteilung des Pechstein-Anwaltes Simon Bergmann an, über den Hauptantrag auf Aufhebung der Sperre "bis Ende Juli 2010" zu entscheiden. "Sportlich gesehen ist die Ablehnung natürlich alles andere als förderlich, da es kaum Möglichkeiten gibt, privat zu trainieren", erklärte der Anwalt. dpa

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