Zweckverband legt Unterlagen offen

Heusweiler. Gestern berichteten wir, dass sich im Heusweiler Wohngebiet Auf der Mass eine Bürgerinitiative gründen will, die in Folge der Überschwemmungen vom 3. Juli prüfen will, ob die Kanalisation in dem Gebiet zu klein angelegt ist. Die Bürgerinitiative vermutet, dass dies der Fall ist und will gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend machen

Heusweiler. Gestern berichteten wir, dass sich im Heusweiler Wohngebiet Auf der Mass eine Bürgerinitiative gründen will, die in Folge der Überschwemmungen vom 3. Juli prüfen will, ob die Kanalisation in dem Gebiet zu klein angelegt ist. Die Bürgerinitiative vermutet, dass dies der Fall ist und will gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend machen. Die Gemeindeverwaltung erklärte dazu gestern: Für das betroffene Gebiet wurde im Jahr 2004 im Rahmen der Erstellung eines Generalentwässerungsplanes eine hydraulische Überprüfung des Kanalsystems durchgeführt. Als Bemessungsgrundlage wurden die Empfehlungen des "ATV-Arbeitsblattes 118" (Regelwerk für Bemessung von Kanälen) angewandt. Die Berechnung komme zu dem Ergebnis, "dass das Kanalsystem ausreichend dimensioniert ist". Auf Anordnung von Bürgermeisters Rainer Ziebold (als Vorsteher des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung Heusweiler, ZKE) wurden nach den Regengüssen vom 3. Juli die Berechnungsdaten des Kanalnetzes nochmals kontrolliert, wobei sich das Ergebnis von 2004 bestätigt habe. Der ZKE Heusweiler bietet der Bürgerinitiative an, alle Unterlagen, etwa Bestandspläne oder Berechnungen, einzusehen und auf Wunsch detaillierte Erläuterungen zu geben. Bisher lägen dem ZKE Heusweiler noch keine Regressansprüche in Folge des Juli-Hochwassers aus dem betroffenen Wohngebiet vor. mr

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