Richtiges Verhalten nach einem Unfallschaden

In seiner Eigenschaft als Gerichtssachverständiger steht Kfz-Sachverständiger Patrick Algier Geschädigten eines Unfalls mit nützlichen Tipps Rede und Antwort. Unser Autor Stefan Bohlander sprach mit ihm.

 Der öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Sachverständige Patrick Algier gibt Tipps für den Schadensfall. Foto: S.Bohlander

Der öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Sachverständige Patrick Algier gibt Tipps für den Schadensfall. Foto: S.Bohlander

Foto: S.Bohlander



Warum reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?

Patrick Algier: Weil der Geschädigte natürlich gut damit beraten ist, auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zu bestehen. Schließlich arbeitet der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft bei der Versicherung, die den Schaden auch zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher immer einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen. So ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

Warum ist eigentlich so viel Vorsicht vor dem Schadenmanagement der Versicherung angebracht?

Patrick Algier: Man sollte sehr skeptisch sein, wenn einem die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte praktische Abwicklung des Unfallschadens anbietet und ihren Sachverständigen zur Besichtigung am eigenen Fahrzeug schicken möchte. Denn wer im Schadensfall zahlen muss, wird immer versuchen, die eigenen Interessen durchzusetzen! Hier sollte man auf jeden Fall sein Recht nutzen und einen eigenen Sachverständigen beauftragen. So ist sichergestellt, dass man seine Ansprüche aus dem Unfallereignis bei der gegnerischen Versicherung auch komplett durchsetzt. Nach herrschender Rechtsprechung steht es dem Geschädigten zu, zwecks Beweissicherung und Feststellung der Schadenshöhe das Gutachten eines unabhängigen,neutralen Sachverständigen einzuholen. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung ihren eigenen Sachverständigen bereits angekündigt, oder schon ohne Zustimmung, geschickt hat.

Wie kann der Geschädigte denn eigentlich erkennen, dass er einen seriösen und qualifizierten Sachverständigen beauftragt? Schließlich gibt es eine Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt.

Patrick Algier: Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister, Diplom-Ingenieur oder eine sonstige Kfz-Technische Ausbildung abgeschlossen hat. Außerdem sollte der Sachverständige über eine Zertifizierung oder ähnliche Anerkennung verfügen. Man erkennt eine entsprechende Qualifikation auch durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer. Über Berufsverbände, wie dem BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über den BVSK-Sachverständigen vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden, diese enthalten wichtige Hinweise für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.

Als Hinweis ist noch festzuhalten, dass auf unserer Internetpräsentation sämtliche wichtigen Informationen jederzeit abgerufen werden können.

Hintergrund

Der Kfz-Sachverständige Patrick Algier wurde Ende Oktober von der IHK des Saarlandes öffentlich bestellt und vereidigt (ö.b.u.v.) für das Sachgebiet Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Ö.b.u.v.-Sachverständige arbeiten kompetent, vertrauenswürdig, objektiv. Sie sind auf Grund des geleisteten Eides zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet, so dass private und geschäftliche Interessen und Geheimnisse sicher gewahrt werden.

Kfz-Sachverständigen-Büro Patrick Algier GmbH

Provinzialstrasse 252

66806 Ensdorf

Telefon: (0 68 31) 5 38 19

E-Mail: info@sv-algier.de

Internet:www.sv-algier.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort