Umsatzsteuer für Gemeinden: Schwalbach wählt Übergang

Schwalbach · Reine Formsache war am Donnerstag im Schwalbacher Rat eine Abstimmung zur Umsatzsteuer. Der Gesetzgeber ändert zum 1. Januar 2017 die Einstufung juristischer Personen des öffentlichen Rechts - wozu auch die Gemeinden zählen - wesentlich. Grund ist eine erforderliche Anpassung an europäisches Recht. Nach dem neuen Recht werden Gemeinden in deutlich mehr Bereichen als bisher zu Unternehmern und dadurch umsatzsteuerpflichtig. Da eine Umstellung des kommunalen Finanzwesens mit erheblichem Aufwand verbunden ist und es auch noch ungeklärte Fragen gibt, wird eine Übergangsregelung angeboten. Die juristischen Personen öffentlichen Rechts können bis 31. Dezember gegenüber dem zuständigen Finanzamt erklären, diese Übergangsregelung in Anspruch nehmen zu wollen. Die Geschäfte können dann bis Ende 2020 nach altem Steuerrecht abgewickelt werden. In Kommunen ist dafür ein Ratsbeschluss nötig. In Schwalbach fiel dieser jetzt einstimmig.

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