Wochen-Kolumne von Mathias Winters Respekt für den Respekt

Was heißt das, jemandem Respekt zollen? Der Fremdwörter-Duden kennt mehrere Bedeutungen. Allerdings sind „Scheu“ oder „leerer Rand (bei Seiten, Kupferstichen)“ wohl nicht gemeint gewesen. Das Wörtliche lat.-fr.: „das Zurückblicken, das Sichumsehen; Rücksicht“ ist womöglich interessant zu wissen. Aber nein, Respekt, der erwiesen oder gezollt wird, versteht sich als „Ehrerbietung, schuldige Achtung“. So weit also das maßgebliche Wörterbuch. Und vergessen wir hier das saloppe bis stark umgangssprachliche: „Respekt!“ gerne mit Ergänzung „Alter“.

Wochenkolumne zum Thema Respekt
Foto: SZ/Robby Lorenz

Zurück nämlich zur Ehrerbietung. Es war im Politikbetrieb schon immer der immer wiederkehrende Ausdruck von so genannten Parteifreunden, wann immer einer aus dem eigenen Verein zurücktrat. Gesteigert hat es einmal die Bundeskanzlerin, als sie einem verurteilten Steuerstraftäter „Respekt“ zurief, weil er nicht in die nächste Instanz ging. Das klingt nach Nachtreten. Soll es im aktuellen Fall aber gar nicht sein. Es geht mir nur seit Beginn der Woche nicht aus dem Kopf: Nach langer Zeit des Zögerns, nach vielen Aufforderungen auch aus den eigenen Reihen tritt Klaus Meiser als Landtagspräsident zurück und erntet damit den Respekt der Ministerpräsidentin.

Sollen sie doch machen, kennen wir, ist ja nicht so gemeint, sondern eine Floskel: Das sind die Ist-doch-egal-Argumente. Wenn das stimmt, wird sich bald manch bedeutender Mensch verbitten, dass ihm jemand Respekt zollt. Lasst uns das deutsche „Ehrerbietung“ statt des Fremdworts nehmen und das Sprichwort „Ehre, wem Ehre gebührt“ bedenken. Das bringt dann Respekt für den Respekt. Wäre gut.

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