Undurchsichtige Rechnungen

Bous. Leserreporter Werner Gehl aus Bous fühlte sich von seinem Bezirksschornsteinfeger aus Schwalbach betrogen: Nach einer Kaminreinigung Ende Februar teilte dieser ihm mit, dass ab 2010 nur noch ein Mal jährlich Kamin und Heizung kontrolliert würden statt wie bisher zwei Mal im Jahr

Bous. Leserreporter Werner Gehl aus Bous fühlte sich von seinem Bezirksschornsteinfeger aus Schwalbach betrogen: Nach einer Kaminreinigung Ende Februar teilte dieser ihm mit, dass ab 2010 nur noch ein Mal jährlich Kamin und Heizung kontrolliert würden statt wie bisher zwei Mal im Jahr. "Sehr erstaunt" war Werner Gehl dann, als anderntags die Rechnung mit der Post eintraf: Der Betrag für die eine Reinigung war fast zehn Euro höher als für zuvor zwei. Dass er nun für die Hälfte der Besuche doppelt bezahlen müsse plus zehn Euro, empörte ihn.

Sein Schornsteinfeger habe ihn außerdem darauf aufmerksam gemacht, dass er bei einer Beschwerde seinen Mehraufwand, zum Beispiel durch Postbeantwortung und Ähnliches, gesondert in Rechnung stellen müsse, berichtet der SZ-Leserreporter.

Landesinnungsmeister Harald Becken dementiert gerade den letzten Punkt entschieden: "Es ist jederzeit möglich, seine Rechnung kostenlos überprüfen zu lassen, entweder bei der Schornsteinfegerinnung selbst oder bei den Kreispolizeibehörden, die das dann an uns weiterleiten."

"Diffizile Regelungen"

Der Schornsteinfegermeister Becken räumt dabei ein, dass die Rechnungen teils sehr kompliziert seien: "Es gibt da ganz diffizile Regelungen." Denn zum 1. Januar 2010 ist die neue Kehr- und Prüfungsordnung in Kraft getreten, die zum ersten Mal die Gebühren bundeseinheitlich regelt. Vorher war das eine Ländersache.

Die neue Ordnung enthält unter anderem eine Reduzierung von Kehr- und Prüfungstätigkeiten bei modernen Brennstätten, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Becken rät dazu, im Zweifelsfall die Rechnung immer überprüfen zu lassen.

Dass sich die neue Gebührenordnung im Saarland sehr unterschiedlich auswirken kann, bestätigte auch Holger Zeck, Pressesprecher des Ministeriums für Umwelt, Energie und Technik: "Es kann in Einzelfällen auch zu Erhöhungen kommen."

Nach Überprüfung der Rechnung unseres Leserreporters stellte sich dann aber heraus, dass in seinem Fall sogar insgesamt weniger gezahlt werden müsse, berichtet Becken als Vertreter der Schornsteinfegerinnung Saarland. "Gerade bei Öl- und Gasheizungsschornsteinen sinken die Kosten eher", erklärt Becken. Die von Leserreporter Gehl als Erhöhung empfundene Mehrzahlung sei durch die alle fünf Jahre fällige "Feuerstättenschau" zu erklären.

Wettbewerb ab 2013

Ab Januar 2013 beginnt übrigens der Wettbewerb im Schornsteinfegerhandwerk: Haus- und Wohnungseigentümer können dann grundsätzlich selbst wählen, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung von Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen.

Den Tipp für den Artikel bekamen wir von Leser-Reporter Werner Gehl aus Bous. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, wenden Sie sich per SMS/Fax an Telefon (06 81) 5 95 98 00 oder Mail an: Leser-reporter@sol.de.

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