"85 Euro für 20 Minuten Arbeit"

Sulzbach. Ein SZ-Leser-Reporter kritisierte kürzlich die zwölf Euro an Gebühren, die Schornsteinfeger für das Ausstellen eines Feuerstättenbescheides verlangen (wir berichteten). Auch für Heinrich Ley aus Sulzbach brachte der Besuch des Kaminfegers, der in weiten Teilen der Welt als volkstümlicher Glücksbringer gilt, Ärger mit sich

Sulzbach. Ein SZ-Leser-Reporter kritisierte kürzlich die zwölf Euro an Gebühren, die Schornsteinfeger für das Ausstellen eines Feuerstättenbescheides verlangen (wir berichteten). Auch für Heinrich Ley aus Sulzbach brachte der Besuch des Kaminfegers, der in weiten Teilen der Welt als volkstümlicher Glücksbringer gilt, Ärger mit sich. Für die üblichen Arbeiten an der vorhandenen Ölheizung stellte dieser 71,52 Euro ohne beziehungsweise 85,11 Euro mit Mehrwertsteuer in Rechnung.Dabei habe der Arbeitseinsatz keine 20 Minuten gedauert, bemängelt der SZ-Leser-Reporter. Auf einen Tag hochgerechnet könne er so in sieben Stunden knapp 1500 Euro verdienen, überlegt Ley. Denn die Arbeitsstätten würden oft Haus an Haus direkt nebeneinander liegen.

Harald Becken, Landesinnungsmeister der saarländischen Schornsteinfeger, entgegnet, dass seine Kollegen heute nicht mehr einfach von Haus zu Haus gehen könnten. Die Anlagen würden vielmehr in unterschiedlichen Rhythmen überprüft. Zudem gebe es heute mehr Berufstätige, so dass seine Kollegen die Termine häufig individuell mit den Kunden vereinbaren müssten.

Die Gebühren für die Tätigkeiten seien bundesweit einheitlich festgelegt, so Becken weiter. Das bestätigt auch Holger Zeck vom saarländischen Umweltministerium. Für die von dem SZ-Leser-Reporter genannten Arbeiten würden neben dem Hausbesuch weitere Kosten, unter anderem für die Anfahrt und Verwaltungstätigkeiten anfallen, rechtfertigt der Landungsinnungsmeister deren Höhe. Wenn Ley an der Kostenaufstellung zweifele, könne er sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden bei den Kreisen oder Mittelstädten wenden: "Wir überprüfen die Rechnung ebenfalls gerne", bietet Becken dem SZ-Leser-Reporter an.

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2013 Haus- und Wohnungs-Eigentümer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl für das Kehren und Überprüfen der Feuerstätten beauftragen können. Die Beträge für deren Leistungen würden dann der freien Vereinbarung unterliegen. Das gelte jedoch nicht für hoheitliche Tätigkeiten wie Feuerstättenbescheide und die Feuerstättenschau sowie der Bauabnahme, für die weiter eine einheitliche Gebühren-Ordnung gelte, ergänzt Becken. Ob die Neuregelung bei den anderen Diensten zu sinkenden Preisen führe, entscheide der Markt.

 Ein Schornsteinfeger soll Glück bringen - nach getaner Arbeit bringt er in jedem Fall die Rechnung. Foto: dpa

Ein Schornsteinfeger soll Glück bringen - nach getaner Arbeit bringt er in jedem Fall die Rechnung. Foto: dpa

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporter Heinrich Ley aus Sulzbach. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, wenden Sie sich entweder per SMS/Fax an Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder Mail an: leser-reporter@sol.de.

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